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Nachbarschaftszentren: Betrieb nicht in städtischer Trägerschaft

Die Verwaltung hat zur Situation der Nachbarschaftszentren Stellung genommen.

Die SPD-Fraktion stellte die Anfrage am 24. August 2026.

Wer betreibt die Nachbarschaftszentren

Die fünf Nachbarschaftszentren stehen nicht in städtischer Trägerschaft.

Die AWO Hilden betreibt die Nachbarschaftszentren laut Verwaltung.

Die katholischen Kirchengemeinden betreiben die Nachbarschaftszentren laut Verwaltung.

Die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann betreibt die Nachbarschaftszentren laut Verwaltung.

Besucherzahlen lassen sich nur eingeschränkt erfassen

Die Verwaltung nennt Einschränkungen bei der Erfassung der Besucherzahlen.

Der Kreis macht laut Verwaltung die Vorgaben zur Erfassung.

In den Häusern liegen Besucherlisten aus.

Die Gäste können sich freiwillig in die Listen eintragen.

Darum macht die Verwaltung keine konkreten Aussagen zur Zusammensetzung.

Die Verwaltung kann deshalb keine genaue Aufteilung der Besucherzahlen geben.

Eine Erfassung der Altersstruktur wird in diesem Zusammenhang laut Verwaltung nicht ausgewiesen.

Die Verwaltung verweist auf die Sitzungsvorlage WP 25-30 SV 51-023.

Keine Vorgaben für abgestimmte Programmplanung

Die Verwaltung erklärt Vorgaben aus der städtischen Richtlinie.

Die Träger müssen Angebote ins Wochenprogramm aufnehmen.

Die Angebote dienen laut Verwaltung der Freizeit- und Lebensgestaltung.

Die Angebote sollen laut Verwaltung Bildung fördern.

Die Angebote sollen laut Verwaltung die Gesundheit fördern.

Die Angebote sollen laut Verwaltung die Geselligkeit fördern.

Die Angebote sollen laut Verwaltung die Pflege unterstützen.

Die Angebote sollen laut Verwaltung die Allgemeinberatung stärken.

Der Verwaltung sind keine Vorgaben für eine abgestimmte Programmplanung bekannt.

Das gilt auch für Vorgaben des Kreises Mettmann.

Die Verwaltung nennt zudem eine Erwartung an die Träger.

Die Angebote sollen nachfrageorientiert gestaltet werden.