Nachbarschaftszentren: Betrieb nicht in städtischer Trägerschaft
Verwaltung zu Auslastungserfassung und Programmplanung nach Anfrage der SPD-Fraktion
Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.08.2026 hat die Verwaltung zur Situation der Nachbarschaftszentren Stellung genommen. Demnach befinden sich die fünf Nachbarschaftszentren nicht in städtischer Trägerschaft, sondern werden von der AWO Hilden, den katholischen Kirchengemeinden sowie der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann betrieben.
Erfassung der Besucherzahlen nur eingeschränkt möglich
Zur Frage der Auslastung teilt die Verwaltung mit, dass die Vorgaben zur Erfassung von Besucherinnen und Besuchern durch den Kreis erfolgen. In den Häusern lägen Besucherlisten aus, in die sich die Gäste freiwillig eintragen könnten. Deshalb seien seitens der Verwaltung keine konkreten Aussagen darüber möglich, wie sich die Besucherzahlen im Einzelnen zusammensetzen. Eine Erfassung der Altersstruktur werde in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht näher ausgewiesen.
In der Stellungnahme verweist die Verwaltung zudem auf die Sitzungsvorlage WP 25-30 SV 51-023.
Keine Vorgaben für abgestimmte Programmplanung
Zur Frage nach Überschneidungen in den Programmen der Nachbarschaftszentren erklärt die Verwaltung, dass sich die Träger nach der städtischen Richtlinie zur Förderung der Nachbarschaftszentren in Hilden verpflichten, Angebote zur Freizeit- und Lebensgestaltung, zur Bildungs-, Gesundheits- und Geselligkeitsförderung sowie zur Pflege- und Allgemeinberatung in das Wochenprogramm aufzunehmen.
Der Verwaltung seien keine Vorgaben bekannt, auch nicht seitens des Kreises Mettmann, die eine abgestimmte Programmplanung vorsehen. Gleichzeitig werde erwartet, dass die Angebote nachfrageorientiert gestaltet werden.
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