Anmeldung zur Grundschule in Jüchen für die Schulpflicht 2027
Termine zur Einschulung von Kindern zwischen 01.10.2020 und 30.09.2021 sowie Anträge für spätere Geburten
Die Stadt Jüchen weist darauf hin, dass am 01.08.2027 alle Kinder schulpflichtig werden, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind. Eltern werden daher aufgefordert, ihre in diesem Zeitraum geborenen Kinder an der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.
Nach § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW hat jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, soweit die vom Schulträger festgelegte Aufnahmekapazität dies zulässt.
Anmeldetermine
Die Anmeldung für alle Grundschulen ist vom 05. September 2026 bis 16. Oktober 2026 möglich, und zwar nur nach Terminabsprache mit der jeweiligen Schulleitung.
Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich der Schulleitung vorzustellen. Mitzubringen sind das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde sowie bei getrenntlebenden Eltern auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung.
Kinder, die nach dem 30.09.2021 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Grundschulen im Stadtgebiet
Verbundschule Lindenschule
Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a
Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27
Tel. 02165 / 915 - 4701
Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath
Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2
Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15
Tel. 02165 / 915 - 4501
Gemeinschaftsgrundschule Jüchen
In den Weiden 16
Tel. 02165 / 915 - 4601
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