Heizungen im Blick: Jülich informiert zum Austausch und zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Stadt rät zu prüfenden Voraussetzungen bei Erneuerungen, erklärt das Ende der 65-Prozent-Vorgabe und verweist auf Beratung sowie veränderte Förderperspektiven.

Von Redaktion Jülich

Zukunftsfähiges Heizen in Jülich

Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich informiert über aktuelle Fragen zum Betrieb und zum Austausch von Heizungen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.

Nach Angaben der Stadt besteht kein Anlass zum sofortigen Austausch einer bestehenden Heizung, solange sie zuverlässig läuft und Reparaturen im üblichen Rahmen bleiben. Ein Betriebsverbot für vorhandene Anlagen enthält das neue Gesetz demnach nicht. Wer jedoch eine Erneuerung erwägt oder absehen muss, sollte die Voraussetzungen frühzeitig prüfen, weil ein Systemwechsel häufig Vorarbeiten erfordert, etwa größere Heizflächen für niedrigere Vorlauftemperaturen.

Hinzu kommt, dass der Zuschuss halbjährlich sinkt. Für die Planung rät die Stadt außerdem dazu, auf unabhängigen Rat zurückzugreifen. Die Verbraucherzentrale NRW berät laut Mitteilung kostenfrei in der Beratungsstelle sowie telefonisch und per Video. Eine Beratung zu Hause kostet 40 Euro. Vorliegende Angebote für eine Wärmepumpe vergleicht sie kostenlos, bis zu drei Stück.

Was sich mit dem neuen Gesetz ändert

Die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Nach der Mitteilung dürfen weiterhin auch Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt jedoch eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe, die sogenannte Bio-Treppe.

  • mindestens 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Wärmepumpe, Sanierung und Wärmeplanung

Die Stadt verweist auf eine Langzeitstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Demnach können Wärmepumpen auch in älteren Bestandsgebäuden zuverlässig und effizient arbeiten. In einem vierjährigen Feldtest mit 77 Anlagen erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Durchschnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4. Entscheidend für die Effizienz war dabei nicht das Baujahr des Hauses, sondern vor allem die erforderliche Vorlauftemperatur. Auch Heizkörper seien kein grundsätzliches Hindernis für den Einsatz einer Wärmepumpe. Für Jülich nennt die Mitteilung zudem ein mildes Winterklima, das der Wärmepumpe entgegenkomme.

Steht eine energetische Sanierung an, sollte sie vor dem Heizungstausch erfolgen. Sie senkt den Wärmebedarf, verringert die benötigte Heizleistung und ermöglicht eine kleinere Anlage. Für einen Wechsel des Energieträgers ist sie laut Mitteilung jedoch nicht zwingend notwendig.

Zur kommunalen Wärmeplanung heißt es, dass die Pflicht der Stadt unverändert fortbesteht. Das Projekt hat in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Jülich und SME Management im Juli 2026 begonnen und muss bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein. Die Wärmeplanung sei eine strategische, informelle Planung. Sie treffe keine rechtsverbindlichen Einzelaussagen zu einzelnen Gebäuden oder Grundstücken und ersetze keine individuelle Beratung. Zugleich bilde sie eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort.

Für die Frage, ob in einem Stadtteil ein Wärmenetz realistisch ist, sei die kommunale Wärmeplanung die beste verfügbare Informationsquelle.

Förderung und Contracting

Bei den Förderbedingungen gilt seit dem 21. Juli 2026 eine neue Regelung. Der höchstmögliche Zuschuss sinkt zum 1. Februar und zum 1. August jedes Jahres. Für einen Haushalt ohne Anspruch auf den Einkommensbonus fällt er von 12.880 Euro bei einem Antrag im Juli 2026 auf 7.500 Euro bei einem Antrag ab August 2028. Das entspricht einem Rückgang um 42 Prozent.

Zum Wärmeliefer-Contracting informiert die Stadt, dass ein Energieversorger dabei die Heizung stellt und die Wärme liefert, meist mit einer Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/energieberatung.

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