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Heizungen im Blick: Jülich informiert zum Austausch und zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich informiert über Heizungsfragen.
Der Fokus liegt auf Betrieb und Austausch von Heizungen.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Das Gesetz ersetzt das Gebäudeenergiegesetz.
Die Stadt sagt, es gibt keinen Anlass zum sofortigen Austausch.
Das gilt, solange die Heizung zuverlässig läuft.
Das gilt auch, solange Reparaturen im üblichen Rahmen bleiben.
Nach Angaben der Stadt enthält das neue Gesetz kein Betriebsverbot.
Das betrifft vorhandene Heizungsanlagen.
Wer eine Erneuerung plant, soll Voraussetzungen früh prüfen.
Ein Systemwechsel braucht oft Vorarbeiten.
Solche Vorarbeiten betreffen zum Beispiel größere Heizflächen.
Größere Heizflächen senken die nötigen Vorlauftemperaturen.
Die Stadt nennt auch sinkende Zuschüsse als Grund.
Der Zuschuss sinkt jeweils halbjährlich.
Für die Planung empfiehlt die Stadt unabhängigen Rat.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berät laut Angaben der Stadt.
Die Beratung ist laut Mitteilung kostenfrei.
Die Verbraucherzentrale berät in der Beratungsstelle.
Sie berät auch telefonisch.
Sie berät auch per Video.
Eine Beratung zu Hause kostet 40 Euro.
Die Verbraucherzentrale vergleicht vorliegende Angebote für eine Wärmepumpe.
Das Vergleichen ist kostenlos.
Sie vergleicht bis zu drei Angebote.
Die Verbraucherzentrale nennt diese Angaben in einer Mitteilung der Stadt.
Was sich mit dem neuen Gesetz ändert
Die frühere Vorgabe für neue Heizungen entfällt.
Die Vorgabe verlangte 65 Prozent erneuerbare Energien.
Die Stadt sagt, weiterhin sind auch Gasheizungen möglich.
Die Stadt sagt, weiterhin sind auch Ölheizungen möglich.
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt aber eine Bio-Treppe.
Die Bio-Treppe bedeutet eine schrittweise Beimischung biogener Brennstoffe.
Ab 2029 sollen mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe sein.
Ab 2030 sollen es 15 Prozent sein.
Ab 2035 sollen es 30 Prozent sein.
Ab 2040 sollen es 60 Prozent sein.
Ab 2045 sollen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Wärmepumpe, Sanierung und Wärmeplanung
Die Stadt verweist auf eine Langzeitstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme.
Das Institut trägt den Namen Fraunhofer ISE.
Laut Studie können Wärmepumpen in älteren Gebäuden zuverlässig arbeiten.
Laut Studie können sie auch effizient arbeiten.
Die Studie nennt einen vierjährigen Feldtest mit 77 Anlagen.
In dem Feldtest erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Durchschnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4.
Die Jahresarbeitszahl beschreibt Effizienz über ein Jahr.
Für die Effizienz war laut Mitteilung vor allem die Vorlauftemperatur entscheidend.
Die Studie betont, dass das Baujahr des Hauses weniger wichtig war.
Auch Heizkörper seien laut Mitteilung kein grundsätzliches Hindernis.
Die Stadt nennt für Jülich ein mildes Winterklima.
Dieses Klima sei laut Mitteilung gut für die Wärmepumpe.
Die Stadt rät bei energetischer Sanierung zur Reihenfolge.
Die Sanierung soll vor dem Heizungstausch erfolgen.
Die Sanierung senkt den Wärmebedarf.
Die Sanierung verringert die benötigte Heizleistung.
Die Sanierung ermöglicht laut Mitteilung eine kleinere Anlage.
Für den Wechsel des Energieträgers ist die Sanierung aber nicht zwingend.
Die Stadt nennt die kommunale Wärmeplanung als Pflicht.
Diese Pflicht bleibt laut Mitteilung unverändert bestehen.
Das Projekt startete im Juli 2026.
Das Projekt startete mit Zusammenarbeit von Stadtwerken Jülich.
Das Projekt startete auch mit SME Management.
Die Stadt nennt als Termin das Ende spätestens im Juni 2028.
Die Wärmeplanung bleibt laut Mitteilung strategisch und informell.
Die Wärmeplanung trifft keine rechtsverbindlichen Einzelaussagen.
Diese Einzelaussagen betreffen einzelne Gebäude oder Grundstücke.
Die Wärmeplanung ersetzt laut Mitteilung keine individuelle Beratung.
Die Wärmeplanung soll laut Mitteilung eine Grundlage für Wärmeversorgung vor Ort schaffen.
Für die Frage nach Wärmenetzen nennt die Stadt die Wärmeplanung als beste Informationsquelle.
Förderung und Contracting
Seit dem 21. Juli 2026 gilt laut Stadt eine neue Regelung.
Diese Regelung betrifft die Förderbedingungen.
Der höchstmögliche Zuschuss sinkt zum 1. Februar und zum 1. August.
Die Stadt nennt die Termine für jedes Jahr.
Für einen Haushalt ohne Anspruch auf den Einkommensbonus sinkt der Zuschuss.
Im Juli 2026 beträgt er 12.880 Euro.
Ab August 2028 beträgt er 7.500 Euro.
Die Stadt rechnet daraus einen Rückgang von 42 Prozent.
Zur Wärmelieferung durch Contracting informiert die Stadt näher.
Beim Wärmeliefer-Contracting stellt ein Energieversorger die Heizung.
Der Energieversorger liefert die Wärme.
Laut Stadt gilt dabei meist eine Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren.
Weitere Informationen bietet die Homepage der Stadt Jülich.
Die Stadt nennt den Link: https:/www.juelich.de/energieberatung .