Einfache Sprache

Vorgaben für Martinsfeuer in Kamp-Lintfort: Termine, Anmeldung und Unterlagen

In diesem Jahr gelten für Martinsfeuer in Kamp-Lintfort klare Regeln.

Die Stadt nennt die Hinweise zum Martinstag am 11. November 2026.

Wann Martinsfeuer erlaubt sind

Die Verwaltung nennt Martinsfeuer nur für den 11. November 2026 als zulässig.

Die Verwaltung nennt auch den Tag des jeweiligen Martinszugs als zulässig.

Martinsfeuer sollen ausschließlich in den Ortschaften zulässig sein.

Anträge und Fristen

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Durchführung vorliegen.

Die Anmeldung erfolgt über ein Formular der Stadt.

Die Stadt stellt das Formular im Internet bereit.

Das Formular liegt unter www.kamp-lintfort.de bereit.

Der Pfad lautet Bürgerservice, dann Rathaus, dann Bürgerservice.

Der Pfad lautet weiter Dienstleistungen und dann Brauchtumsfeuer.

Das Formular kann online eingesendet werden.

Das Formular gibt es alternativ beim Ordnungsamt in Papierform.

Das Ordnungsamt stellt das Formular in Zimmer 14 bereit.

Das Ordnungsamt stellt das Formular in Zimmer 15 bereit.

Eine vollständig ausgefüllte Anmeldung muss handschriftlich unterschrieben sein.

Zur Anmeldung gehört ein Auszug aus der amtlichen Basiskarte.

Die Stadt nennt als Abkürzung amtliche Basiskarte die Abkürzung ABK.

Es muss ein Auszug aus der ABK beigefügt werden.

Ein vergleichbares Kartenwerk kann den ABK-Auszug ersetzen.

Die Karte muss die genaue Lage des Feuers zeigen.

Die Karte muss die Sicherheitsabstände klar erkennbar zeigen.

Für die Kartenangaben verweist die Stadt auf TIM-Online NRW.

TIM-Online NRW ist erreichbar unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/.

Die Stadt nennt auch E-Mail als weitere Möglichkeit.

Bei Online-Anmeldungen können Unterlagen per E-Mail gesendet werden.

Das gilt laut Stadt an eine der E-Mail-Adressen des Ordnungsamtes.

Folgen bei verspäteter oder unvollständiger Anmeldung

Die Stadt nennt einen Annahmeschluss für die Anträge.

Anträge müssen 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorliegen.

Verspätete Anträge bearbeitet die Stadt nicht.

Unvollständige Anträge bearbeitet die Stadt laut Hinweis nicht.

Die Stadt untersagt dann die Veranstaltung.

Die Stadt nennt als Grund fehlende rechtzeitige Überprüfung.

Was als Martinsfeuer gilt

Ein Brauchtumsfeuer gilt nur im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Das Brauchtumsfeuer muss für jedermann zugänglich sein.

Das Brauchtumsfeuer muss eindeutig der Brauchtumspflege dienen.

Private Feuer im kleinen Kreis sind nicht zugelassen.

Feuer zur Abfallentsorgung sind nicht zugelassen.

Das gilt auch für pflanzliche Abfälle.

Wann die Stadt das Feuer untersagen kann

Die Stadt kann Martinsfeuer untersagen.

Das gilt, wenn Sicherheitsabstände am Veranstaltungstag nicht eingehalten werden.

Das gilt auch, wenn das Feuer an anderer Stelle brennt.

Das gilt auch, wenn sonstige Vorgaben nicht erfüllt werden.

Bei Verstößen kann ein Bußgeldverfahren folgen.

Mindestabstände der Stadt

Die Stadt nennt verbindliche Mindestabstände zum Schutz der Allgemeinheit.

  • 100 Meter zu Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
  • 100 Meter zu Waldflächen und Naturschutzgebieten.
  • 100 Meter zu Bundesautobahnen.
  • 100 Meter zu Bundesstraßen.
  • 100 Meter zu Bahnlinien.
  • 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen.
  • 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen.
  • 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen.

Extra-Regeln beim Flugplatz Kamp-Lintfort

Bei einem Abbrand im Umkreis von 1,5 Kilometern zum Flugplatz gilt eine Pflicht.

Die Einwilligung der Luftaufsicht oder der Flugleitung muss vorliegen.

Die Einwilligung soll eine Gefährdung des Flugverkehrs ausschließen.

Ohne diese Einwilligung darf das Feuer nicht verbrannt werden.

Begrenzung der Feuerstelle

Die Feuerstelle darf maximal 6 Meter im Durchmesser haben.

Das aufgeschichtete Brenngut darf höchstens 3,5 Meter hoch sein.

Die Haufen müssen von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein.

Der 15 Meter breite Ring muss frei von brennbaren Stoffen sein.

Begründung für die Regeln

Die Stadt nennt als Orientierung verschiedene Rechtsgrundlagen.

Die Stadt nennt das Waldforstgesetz als Grundlage.

Die Stadt nennt das Luftverkehrsgesetz als Grundlage.

Die Stadt nennt auch mögliche Gefahren durch ein Feuer als Grundlage.