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Vorgaben für Martinsfeuer in Kamp-Lintfort: Termine, Anmeldung und Unterlagen

Erlaubt sind Martinsfeuer am 11. November 2026 oder am Tag des jeweiligen Martinszugs – Anträge und Nachweise müssen rechtzeitig eingehen.

Von Redaktion Kamp-Lintfortvor 1 Tag

Für Martinsfeuer im Stadtgebiet von Kamp-Lintfort gelten in diesem Jahr wieder klare Vorgaben. Darauf weist die Stadt mit Blick auf den Martinstag am 11. November 2026 hin. Nach Angaben der Verwaltung sind Martinsfeuer ausschließlich am 11. November 2026 oder am Tag des jeweiligen Martinszugs in den Ortschaften zulässig. Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Durchführung eingereicht werden.

Die Anmeldung erfolgt über ein von der Stadt bereitgestelltes Formular. Dieses ist im Internet unter www.kamp-lintfort.de über den Pfad Bürgerservice & Rathaus > Bürgerservice > Dienstleistungen > Brauchtumsfeuer hinterlegt und kann online eingesendet werden. Alternativ ist das Formular beim Ordnungsamt in Zimmer 14 oder Zimmer 15 in Papierform erhältlich.

Zur vollständig ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Anmeldung muss ein Auszug aus der amtlichen Basiskarte (ABK) oder ein vergleichbares Kartenwerk beigefügt werden. Darin müssen die genaue Lage des Feuers und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände klar erkennbar sein. Für die Kartenangaben verweist die Stadt auch auf TIM-Online NRW unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/. Bei Online-Anmeldungen können die Unterlagen nach Angaben der Stadt auch per E-Mail an eine der angegebenen Adressen des Ordnungsamtes gesendet werden.

Wichtig ist außerdem der Annahmeschluss: Anträge müssen 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Verspätet eingereichte oder unvollständige Anmeldungen werden laut Stadt nicht bearbeitet. In diesem Fall muss die Veranstaltung untersagt werden, weil eine rechtzeitige Überprüfung durch das Ordnungsamt nicht mehr möglich ist.

Was als Martinsfeuer gilt

Ein Brauchtumsfeuer liegt nur dann vor, wenn es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt wird. Es muss für jedermann zugänglich sein und eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Private Feuer im kleinen Kreis sowie Feuer zur Abfallentsorgung, auch wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, sind nicht zugelassen.

Wenn am Veranstaltungstag die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, das Feuer an einer anderen als der angegebenen Stelle abgebrannt wird oder sonstige Vorgaben nicht erfüllt sind, kann dies die Untersagung des Feuers und ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Diese Sicherheitsabstände gelten

Zum Schutz der Allgemeinheit schreibt die Stadt verbindliche Mindestabstände vor:

  • 100 Meter zu Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, zu Waldflächen und Naturschutzgebieten, zu Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie zu Bahnlinien,
  • 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen,
  • 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen,
  • 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen.

Wird das Brauchtumsfeuer in einem Umkreis von 1,5 Kilometern zum Flugplatz Kamp-Lintfort abgebrannt, muss zuvor die Einwilligung der Luftaufsicht oder Flugleitung eingeholt werden, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. Liegt diese Einwilligung nicht vor, darf das Feuer nicht verbrannt werden.

Zusätzlich ist die Feuerstelle auf eine Fläche von maximal 6 Metern im Durchmesser zu begrenzen. Das aufgeschichtete Brenngut darf eine Höhe von 3,5 Metern nicht überschreiten. Außerdem müssen die Haufen von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist.

Die Stadt verweist darauf, dass sich die Abstandsregelungen in der neuen Verordnung unter anderem am Waldforstgesetz, am Luftverkehrsgesetz und an den von einem Feuer möglicherweise ausgehenden Gefahren orientieren.

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Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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