Kevelaer ergänzt Baumpflanzliste um drei klimaresiliente Arten

Kevelaer überarbeitet die Baumschutzsatzung: Die Neufassung stärkt den Schutz des Wurzelraums, regelt Ersatzpflanzungen verbindlicher und ergänzt drei klimaresiliente Baumarten.

Von Redaktion Kevelaer1 Min. Lesezeit
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© COPYRIGHT, 2007

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Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat ihre Baumschutzsatzung überarbeitet. Die bisherige Fassung stammte aus dem Jahr 2007 und bezog sich auf das damalige Landschaftsgesetz NRW, das inzwischen durch das Landesnaturschutzgesetz NRW ersetzt wurde. Die Neufassung soll die Regelungen an die veränderte Rechtslage und an klimatische Anforderungen anpassen.

Der Schutzumfang wird präzisiert: Der Paragraf zu verbotenen Handlungen wurde neu geordnet und erweitert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schutz des Wurzelraums und der Vermeidung bodenschädigender Maßnahmen. Bei Befreiungen müssen Ersatzpflanzungen künftig von Beginn an verbindlich festgelegt werden. Wird stattdessen eine Ausgleichszahlung geleistet, soll sich deren Höhe an aktuellen Marktpreisen orientieren.

Außerdem wird die offizielle Pflanzliste um drei klimaresiliente Baumarten ergänzt. Die Satzung soll weiterhin den Erhalt, die Pflege und die Vermehrung des Baumbestands fördern sowie Lebensräume für Tiere und Pflanzen sichern.

Die Mitteilung nennt keinen Zeitpunkt, zu dem die Neufassung in Kraft tritt.

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