Schulpflicht und Grundschulanmeldung in Kevelaer
Zeitraum für die Anmeldung, Ablauf über „Schulbewerbung.de“ und Aufnahme nach Kapazitäten sowie schulrechtlichen Kriterien

Einschulung für das Schuljahr 2027/2028
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden. Die Schulpflicht beginnt am 1. August 2027.
Die Anmeldung an einer Grundschule ist im Zeitraum vom 5. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich. Die Erziehungsberechtigten erhalten dazu ein Informationsschreiben mit Hinweisen sowie den erforderlichen Startcodezettel. Die Anmeldung soll wie bereits im Vorjahr über das Online-Portal „Schulbewerbung.de“ erfolgen.
Für die Anmeldung ist in jedem Fall ein Termin mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule zu vereinbaren. Die entsprechenden Hinweise stehen im Informationsschreiben.
Wahl der Grundschule und Aufnahme
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur an der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Eine Aufnahme an einer weiter entfernten Schule ist nur möglich, wenn dort noch freie Plätze vorhanden sind.
Bei einem Anmeldeüberhang, also wenn mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten vorliegen, führt die Schule nach den schulrechtlichen Vorschriften ein Aufnahmeverfahren durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Weitere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung sind unter anderem Geschwisterkinder und der Schulweg. Über die genauen Kriterien informiert das Informationsschreiben zur Einschulung.
Im Rahmen der verfügbaren Schulplätze erfolgt die Aufnahme, überzählige Anmeldungen werden abgelehnt. Sollte ein Kind nicht an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden können, erhalten die betroffenen Eltern rechtzeitig Bescheid, damit sie die Anmeldung an einer anderen Grundschule vornehmen können.
Besonderheiten an einzelnen Schulen
Für die St.-Hubertus-Grundschule gilt, dass der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer am 16.07.2026 beschlossen hat, die Schule auf eine Zweizügigkeit zurückzuführen. Diese Rückführung erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung bereits zum Schuljahr 2027/2028 und wirkt sich direkt auf das Anmeldeverfahren aus. Dadurch können dort weniger Kinder aufgenommen werden.
Beim Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung darüber, an welchem Standort das Kind beschult wird.
Fehlende Erfassung und vorzeitige Einschulung
Sollten schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst worden sein und die Erziehungsberechtigten kein Informationsschreiben erhalten haben, sollen sie sich bis zum 25. September 2026 beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer melden.
Telefonisch ist das Schulverwaltungsamt unter 02832 122-419 und 02832 122-411 erreichbar.
Kinder, die nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Dafür ist eine Vorsprache in der jeweiligen Grundschule erforderlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Weitere Informationen
Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Schule informieren. Weitere Informationen enthält außerdem das Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de/einschulung.
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