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Schulpflicht und Grundschulanmeldung in Kevelaer
Schulpflicht und wichtige Termine
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer werden alle Kinder schulpflichtig.
Die Kinder sind zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30.
September 2021 geboren.
Die Schulpflicht beginnt am 1. August 2027.
Die Anmeldung an einer Grundschule ist vom 5.
Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich.
Die Erziehungsberechtigten erhalten ein Informationsschreiben von der Stadt.
Das Informationsschreiben enthält Hinweise und einen erforderlichen Startcodezettel.
Die Anmeldung soll über das Online-Portal „Schulbewerbung.de“ erfolgen.
Für die Anmeldung müssen Erziehungsberechtigte in jedem Fall einen Termin vereinbaren.
Der Termin findet im Sekretariat der jeweiligen Schule statt.
Die Schule teilt die nötigen Hinweise im Informationsschreiben mit.
Anmeldung und Wahl der Grundschule
Erziehungsberechtigte können ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden.
Das gilt im Rahmen freier Kapazitäten.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur an der nächstgelegenen Grundschule.
Die nächstgelegene Grundschule richtet sich nach der Wohnung des Kindes.
Eine weiter entfernte Schule kommt nur bei freien Plätzen in Frage.
Aufnahmeverfahren bei Anmeldeüberhang
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch.
Ein Anmeldeüberhang bedeutet mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten.
Die Schule nutzt dafür die schulrechtlichen Vorschriften.
Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde werden zuerst berücksichtigt.
Die Schule beachtet außerdem Geschwisterkinder.
Die Schule beachtet außerdem den Schulweg.
Das Informationsschreiben zur Einschulung nennt die genauen Kriterien.
Die Schule nimmt Kinder im Rahmen verfügbarer Schulplätze auf.
Die Schule lehnt überzählige Anmeldungen ab.
Hinweis bei Ablehnung an der St.-Hubertus-Grundschule
Wenn ein Kind nicht an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen wird.
Dann erhalten die Eltern rechtzeitig einen Bescheid.
Der Bescheid ermöglicht eine Anmeldung an einer anderen Grundschule.
Die Anmeldung soll dann bei der anderen Schule erfolgen.
Besonderheiten an einzelnen Schulen
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschloss am 16. Juli 2026 die Rückführung.
Die Rückführung betrifft die St.-Hubertus-Grundschule.
Die Schule wird von drei Zügen auf zwei Züge zurückgeführt.
Die Rückführung erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
Die Rückführung gilt bereits zum Schuljahr 2027/2028.
Die Rückführung wirkt sich direkt auf das Anmeldeverfahren aus.
Durch die Zweizügigkeit können dort weniger Kinder aufgenommen werden.
Beim Grundschulverbund Overberg und St.
Norbert entscheidet die Schulleitung.
Die Schulleitung entscheidet über den Standort der Beschulung.
Fehlende Erfassung und vorzeitige Einschulung
Erziehungsberechtigte sollen sich bei fehlender Erfassung melden.
Das gilt, wenn schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden.
Das gilt auch, wenn die Eltern kein Informationsschreiben erhalten haben.
Erziehungsberechtigte melden sich bis zum 25. September 2026.
Die Meldung richtet sich an das Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Das Schulverwaltungsamt ist telefonisch unter 02832 122-419 erreichbar.
Das Schulverwaltungsamt ist auch unter 02832 122-411 erreichbar.
Kinder können auf Wunsch vorzeitig eingeschult werden.
Die Kinder werden nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt.
Die Erziehungsberechtigten stellen den Wunsch an die Schule.
Die Kinder müssen körperlich und geistig die Voraussetzungen erfüllen.
Die Kinder müssen im sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.
Für die vorzeitige Einschulung ist eine Vorsprache erforderlich.
Die Vorsprache findet in der jeweiligen Grundschule statt.
Die Schulleitung trifft die Entscheidung zur vorzeitigen Einschulung.
Die Schulleitung berücksichtigt dabei das schulärztliche Gutachten.
Weitere Informationen
Erziehungsberechtigte können sich auf den Homepages der Grundschulen informieren.
Die Homepages enthalten Informationen zu den jeweiligen Schulen.
Weitere Informationen enthält außerdem das Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer stellt außerdem Informationen online bereit.
Die Website lautet www.kevelaer.de/einschulung.