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Aufhebung von Reihengrabstätten auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Süd
Aufhebung von Reihengrabstätten in Lünen-Süd
Die Stadt Lünen hebt Reihengrabstätten auf.
Die Aufhebung erfolgt nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit.
Die Stadt betrifft den Kommunalfriedhof Lünen-Süd.
Betroffene Grabstellen
Die Stadt nennt die betroffenen Grabstellen im Reihengrabfeld Abschnitt VI.
Das Feld heißt 39.
Betroffen sind die Grabstellen 20 und 21.
Betroffen sind außerdem die Grabstellen 51, 63, 67 und 69.
Frist für Angehörige
Angehörige haben eine Frist bis zum 26. Februar 2027.
Die Angehörigen können Pflanzen selbst entfernen.
Die Angehörigen können Grabmale selbst entfernen.
Die Angehörigen können Einfassungen selbst entfernen.
Wer davon Gebrauch macht, soll vorher anrufen.
Die Stadt nennt die Telefonnummer 0151 15014291.
Die Angehörigen sollen sich mit dem Friedhofspersonal abstimmen.
Folgen nach Ablauf der Ruhezeit
Die Ruhezeit endet am 27. Februar 2027.
Mit dem Ende der Ruhezeit gehen die Nutzungsrechte zurück.
Die Nutzungsrechte gehen an die Stadt Lünen zurück.
Anschließend werden die Grabstellen eingeebnet.
Fachkräfte entfernen verbliebene Grabmale.
Fachkräfte entfernen verbliebene Einfassungen.
Fachkräfte entfernen auch sonstige Anlagen.
Kontakt bei Fragen
Angehörige können Fragen zur Aufhebung stellen.
Für Fragen sollen die Angehörigen sich an das Friedhofspersonal wenden.
Das Friedhofspersonal erreichen sie über die Telefonnummer 0151 15014291.