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Behörden kontrollieren Gewerbeobjekte und Aufenthaltslage in Lünen

Gemeinsame Kontrolle in Lünen

Am Freitag, dem 21. August, kontrollierten Behörden Gewerbeobjekte in Lünen.

Insgesamt kontrollierten sie 15 Gewerbeobjekte im Stadtgebiet.

Ziele der Kontrolle

Die Behörden prüften gewerbe- und jugendschutzrechtliche Vorschriften.

Außerdem prüften sie die aufenthaltsrechtliche Situation der angetroffenen Personen.

Beteiligte Stellen

Am Einsatz beteiligten sich der Kommunale Ordnungsdienst, das Ordnungsamt.

Außerdem beteiligte sich die Ausländerbehörde der Stadt Lünen.

Außerdem beteiligten sich die Polizei Dortmund und das Hauptzollamt Dortmund.

Ablauf im Stadtgebiet

Die Einsatzkräfte waren in zwei Teams im Stadtgebiet unterwegs.

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrollierte Kioske im Stadtgebiet.

Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes

Der Kommunale Ordnungsdienst traf Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Das geschah in acht Kiosken.

Er stellte insgesamt 168 Gegenstände sicher.

Dabei handelte es sich um verschiedene Sorten Kautabak.

Die Kautabak-Sorten hießen „Snus“.

Die Einsatzkräfte stellten auch unversteuerte E-Zigaretten sicher.

Außerdem stellten sie THC-haltige Produkte sicher.

Die THC-haltigen Produkte sollten für ausgewiesene wissenschaftliche Zwecke bestimmt sein.

In zwei Betrieben erhoben die Behörden Verwarnungsgelder.

Die Verwarnungsgelder betrugen insgesamt 55 Euro.

Maßnahmen durch den Zoll

Der Zoll leitete in seinem Zuständigkeitsbereich drei Sicherstellungsmaßnahmen ein.

Feststellungen bei der Schwarzarbeitsfahndung

Die Schwarzarbeitsfahndung des Hauptzollamts stellte zwei Fälle illegalen Aufenthalts fest.

Die betroffenen Personen wurden in Abstimmung mit der Ausländerbehörde in Gewahrsam genommen.

Warum die Kontrollen stattfinden

Die beteiligten Stellen wollen die geltenden Vorschriften einhalten.

Sie wollen Verstöße konsequent verfolgen.

Ein Schwerpunkt liegt auf gewerberechtlichen Vorgaben.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Jugendschutz.

Außerdem prüfen sie die ordnungsgemäße Beschäftigung.

Sie prüfen auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Weiteres Vorgehen

Die Stadt Lünen kündigt an, die Kontrollen künftig fortzuführen.

Die Kontrollen sollen dabei im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten erfolgen.