Lünen: Noch acht Förderungen für Steckersolargeräte verfügbar
100 Euro pro Wohneinheit für Zwei- und Mehrfamilienhäuser – Antragstellung vor dem Kauf über das kommunale Serviceportal
Die Stadt Lünen fördert weiterhin die Anschaffung von Steckersolargeräten, sogenannten Balkonkraftwerken. Nach dem erfolgreichen Start des Förderprogramms sind aktuell noch acht Förderungen verfügbar.
Gefördert wird mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Wohneinheit. Das Angebot richtet sich insbesondere an Mieterinnen und Mieter sowie an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Die Förderung kann einmalig pro Person und Wohneinheit beantragt werden. Anlagen an Einfamilienhäusern sind von der Förderung ausgeschlossen.
Steckersolar-Geräte bestehen aus Solarmodulen und einem Wechselrichter. Sie können beispielsweise auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden installiert werden. Der erzeugte Solarstrom wird direkt in den Haushaltsstromkreis eingespeist und kann so einen Teil des täglichen Strombedarfs decken.
Antrag vor dem Kauf stellen
Wichtig ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf des Steckersolargeräts gestellt werden muss. Die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt über das kommunale Serviceportal.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den direkten Link zur Antragstellung gibt es unter www.luenen.de/steckersolar.
Mit dem Förderprogramm beteiligt sich die Stadt Lünen am regionalen Klimaschutzprojekt „Klimafit Ruhr“ und unterstützt die Initiative „Solarmetropole Ruhr“.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.