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Landespauschalbetrag für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen in Menden
Hintergrund der Förderung
Die Stadt Menden hat aus Landesmitteln einen Pauschalbetrag erhalten.
Dieser Betrag dient der Förderung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen.
Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten solche Pauschalbeträge.
Welche Maßnahmen sind förderfähig
Gefördert werden Maßnahmen zur Instandsetzung von Denkmalsubstanz.
Gefördert werden Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz.
Restaurierungsmaßnahmen können den Erhalt unterstützen.
Konservierungsmaßnahmen können den Erhalt unterstützen.
Gefördert wird auch der Erhalt des Erscheinungsbildes.
Gefördert wird auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Der ursprüngliche Zustand ist der bauzeitliche Zustand.
Gefördert sind außerdem wissenschaftliche Arbeiten an Denkmälern.
Diese Arbeiten können Erforschung, Erfassung oder Präsentation umfassen.
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig
Modernisierungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Die Stadt nennt energetische Ertüchtigungen als Beispiel.
Die Stadt nennt technische Ertüchtigungen als Beispiel.
Die Stadt nennt die Erneuerung von Heizungsanlagen als Beispiel.
Die Stadt nennt die Erneuerung von Elektroanlagen als Beispiel.
Welche Voraussetzungen gelten
Für die Arbeiten muss eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen.
Ohne Genehmigung darf die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Wie man einen Antrag stellt
Der Zuschussantrag kann formlos gestellt werden.
Der Antrag kann auch formlos für die denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt werden.
Anlaufstelle ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Menden.
Der Antragsteller sollte aussagekräftige Unterlagen beifügen.
Welche Unterlagen der Antrag enthalten soll
Der Antrag sollte Fotos enthalten.
Der Antrag sollte eine Beschreibung der verwendeten Materialien enthalten.
Der Antrag sollte Angebote von Fachunternehmen enthalten.
Der Antrag sollte auch Kostenvoranschläge von Fachunternehmen enthalten.