Landespauschalbetrag für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen in Menden
Förderfähig sind Instandsetzung, Erhaltung sowie wissenschaftliche Erforschung, Erfassung oder Präsentation – Modernisierungen ausgeschlossen
Die Stadt Menden hat wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus Landesmitteln einen Pauschalbetrag erhalten, um kleinere Denkmalpflegemaßnahmen bezuschussen zu können.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die der Instandsetzung, dem Erhalt der Denkmalsubstanz, etwa durch Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen, sowie dem Erhalt des Erscheinungsbildes oder der Wiederherstellung des ursprünglichen beziehungsweise bauzeitlichen Zustandes dienen. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder Präsentation von Denkmälern.
Was nicht gefördert wird
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen nach Angaben der Stadt unter anderem energetische und technische Ertüchtigungen sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.
Antrag und Unterlagen
Für die durchzuführenden Arbeiten muss eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen. Die Zuschussanträge beziehungsweise die Anträge für die denkmalrechtliche Erlaubnis können formlos bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Menden gestellt werden.
Dem Antrag sollten aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden. Dazu gehören Fotos, eine Beschreibung der verwendeten Materialien sowie Angebote oder Kostenvoranschläge von Fachunternehmen.
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