Einfache Sprache

Fußgängerzone in Minden nur eingeschränkt befahrbar

Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist auf Einschränkungen in der Fußgängerzone hin.

Die Fußgängerzone ist wegen der Veranstaltung „Mindener Kulturinseln“ eingeschränkt befahrbar.

Die Einschränkungen gelten vom 12. September bis 13. September.

Die Ordnungsbehörde begründet die Einschränkungen mit dem Veranstaltungsschutz.

Lieferzeiten am Samstag

Am Samstag entfällt die abendliche Lieferzeit für Geschäfte.

Die Lieferzeit sollte von 18.30 Uhr bis 22 Uhr dauern.

Das gilt wegen des Veranstaltungsschutzes.

Regeln für Lieferfahrzeuge

Lieferfahrzeuge sollen außerhalb der Fußgängerzone be- und entladen.

Dafür sollen Lieferfahrzeuge die gekennzeichneten Flächen nutzen.

Die Ordnungsbehörde nennt die gekennzeichneten Flächen als Alternative.

Die Poller bleiben während der Veranstaltung oben.

Das gilt auch für Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung.

Alternativ sollen Lieferzonen am Rand der Fußgängerzone genutzt werden.

Einschränkungen im Überblick

Zu folgenden Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nicht möglich.

Das gilt auch mit Ausnahmegenehmigung.

Die Polleranlage kann in dieser Zeit nur für Einsatzfahrzeuge abgesenkt werden.

Die Telefonie für das Herunterfahren der Poller ist ausgeschaltet.

  • Am Samstag, 12. September, ist ein Befahren von 12 Uhr bis 24 Uhr nicht möglich.
  • Am Sonntag, 13. September, ist ein Befahren von 12 Uhr bis 18 Uhr nicht möglich.