Fußgängerzone in Minden nur eingeschränkt befahrbar
Ordnungsbehörde weist auf Einschränkungen durch die Veranstaltung „Mindener Kulturinseln“ am 12. und 13. September hin
Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist darauf hin, dass die Fußgängerzone wegen der Veranstaltung „Mindener Kulturinseln“ vom 12. bis 13. September nur sehr eingeschränkt befahrbar ist.
Am Samstag entfällt aufgrund des Veranstaltungsschutzes die abendliche Lieferzeit für die Geschäfte in der Zeit von 18.30 Uhr bis 22 Uhr. Lieferfahrzeuge sollen die gekennzeichneten Flächen außerhalb der Fußgängerzone zum Be- und Entladen nutzen. Die Poller bleiben während der Veranstaltung, auch für Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung, oben. Alternativ sollen die Lieferzonen am Rand der Fußgängerzone genutzt werden.
Einschränkungen im Überblick
Zu folgenden Zeiten ist ein Befahren der Fußgängerzone, auch mit Ausnahmegenehmigung, nicht möglich, weil die Polleranlage in diesem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge abgesenkt werden kann und die Telefonie, über die die Poller per Mobiltelefon heruntergefahren werden können, ausgeschaltet ist:
- Samstag, 12. September: 12 Uhr bis 24 Uhr
- Sonntag, 13. September: 12 Uhr bis 18 Uhr
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