Minden startet Versand der Wahlbenachrichtigungen
Kommunalwahl 2025: Wahlberechtigte ab 16 können ab 4. August Briefwahl beantragen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen startet in Minden am kommenden Montag. Rund 63.000 Mindenerinnen und Mindener sind am 14. September 2025 zur Wahl aufgerufen, bei der nicht nur der gesamte Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke, sondern auch Bürgermeister oder Bürgermeisterin sowie der Stadtrat gewählt werden. Parallel dazu findet auch die Wahl des Integrationsrats statt.
Wahlberechtigung und Stimmabgabe
Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit deutscher oder einer EU-Staatsbürgerschaft, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Minden haben. Gewählt wird in 53 Wahllokalen im Stadtgebiet, wobei jede*r Wahlberechtigte drei Stimmzettel erhält: einen für den Kreistag, einen für das Bürgermeisteramt und einen für den Stadtrat.
Die Wahlleitung für diese Kommunalwahl in Minden übernimmt Daniela Giannone, Erste Beigeordnete der Stadt. Sie koordiniert den Ablauf zusammen mit dem Team Wahlen, das von Ralf Wilkening geleitet wird.
Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Die Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der nächsten Woche verschickt. Ab Erhalt der Unterlagen kann die Briefwahl beantragt werden. Im Wahlbenachrichtigungsbrief finden sich wichtige Informationen, darunter die Eintragung im Wählerverzeichnis, das zugeordnete Wahllokal sowie die verschiedenen Möglichkeiten zur Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigung ist zudem für den Fall einer etwaigen Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 28. September 2025 gültig. Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadt Minden in Verbindung zu setzen.
Das Wählerverzeichnis liegt zwischen dem 25. und 29. August 2025 im Wahlbüro (Lindenstraße 36, 4. OG) zur Einsichtnahme aus. Wer sich als wahlberechtigt ansieht, jedoch keine Benachrichtigung bekommen hat, muss spätestens bis zum 29. August 2025, 12:30 Uhr, Einspruch gegen die Nichteintragung einlegen.
Briefwahl: Flexibilität für Wählerinnen und Wähler
Für die Briefwahl benötigen Wahlberechtigte einen Wahlschein. Die Beantragung kann ab dem 4. August 2025 auf mehreren Wegen erfolgen:
Die Wahlunterlagen für die Briefwahl können bis Freitag, 12. September 2025, um 15:00 Uhr beantragt werden. Für die Beantragung im Namen anderer ist eine Vollmacht notwendig.
Das Wahlbüro der Stadt ist barrierefrei zugänglich und steht ab der kommenden Woche für Rückfragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung:
Organisation zur Auszählung und Fristen
Für die Auszählung der Briefwahlstimmen sind an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule insgesamt 35 Briefwahlvorstände vorgesehen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen beginnt, sobald die Stimmzettel (voraussichtlich in der Woche ab dem 4. August) vollständig vorliegen.
Das Team um Ralf Wilkening rechnet mit einer hohen Anzahl an Briefwählerinnen und -wählern und verspricht eine zügige Bearbeitung der Anträge: „Wir bearbeiten Briefwahlunterlagen umgehend nach Eingang und versenden sie zügig.“
Weitere Hinweise für Wahlberechtigte
Wer sich zum Ablauf der Wahl, zur Briefwahl oder zu Fristen informieren möchte, kann die Website der Stadt Mindenhttps://www.minden.de besuchen.
Mit dem zügigen Beginn des Wahlbenachrichtigungsversands und einer klaren Organisation bei der Briefwahl bietet die Stadt Minden allen Wahlberechtigten gute Voraussetzungen, ihr Wahlrecht einfach und barrierefrei wahrzunehmen.
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