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Minden startet Versand der Wahlbenachrichtigungen

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Wahl in Minden am 14. September 2025

In Minden startet am Montag der Versand

von Wahlbenachrichtigungen.

Rund 63.000 Menschen in Minden sind wahlberechtigt.

Sie können wählen am 14. September 2025.

Es werden gewählt:

  • Der Kreistag Minden-Lübbecke
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
  • Der Stadtrat

Außerdem gibt es eine Wahl für den Integrationsrat.

Der Integrationsrat vertritt Menschen mit Migrationshintergrund.

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Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle ab 16 Jahren, die:

  • Eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft haben
  • Hauptwohnsitz in Minden haben

Es gibt 53 Wahllokale in der Stadt.

Jede wahlberechtigte Person bekommt drei Stimmzettel:

  • Für den Kreistag
  • Für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
  • Für den Stadtrat

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Wahlleitung und Team

Die Wahl leitet Daniela Giannone.

Sie ist Erste Beigeordnete der Stadt Minden.

Sie arbeitet mit dem Team Wahlen zusammen.

Das Team führt Ralf Wilkening.

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Was ist eine Stichwahl?

Eine Stichwahl ist eine zweite Wahlrunde.

Sie findet statt, wenn kein Kandidat gewinnt.

Bei der Bürgermeisterwahl kann es am 28. September 2025 eine Stichwahl geben.

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Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis

Die Wahlbenachrichtigungen kommen nächste Woche.

Mit der Benachrichtigung können Sie Briefwahl beantragen.

Im Brief stehen wichtige Infos:

  • Ihre Anmeldung im Wählerverzeichnis (Liste mit Wahlberechtigten)
  • Ihr Wahllokal
  • Wie Sie Briefwahl machen können

Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl am 28. September.

Wenn Sie bis 24. August 2025 keine Benachrichtigung bekommen,

melden Sie sich bitte beim Wahlbüro.

Das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. August 2025 eingesehen werden.

Adresse: Wahlbüro, Lindenstraße 36, 4.

Stock.

Wenn Sie keine Benachrichtigung bekommen, sich aber wahlberechtigt fühlen,

müssen Sie bis 29. August 2025, 12:30 Uhr, Einspruch erheben.

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Briefwahl: So geht es

Für Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein.

Sie können den Wahlschein ab 4. August 2025 beantragen:

  • Online mit QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • Online auf der Website der Stadt Minden:

https://www.minden.de/briefwahl

  • Schriftlich per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten (Kleiner Domhof 17)
  • Persönlich ab 11. August im Wahlbüro (Lindenstraße 36, 4. Stock)

Sie können Wahlschein bis 12. September 2025, 15:00 Uhr beantragen.

Wenn Sie für andere beantragen, brauchen Sie eine Vollmacht.

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Fragen und Kontakt

Das Wahlbüro ist barrierefrei.

Sie können dort anrufen oder schreiben:

Wahlbüro der Stadt Minden

Telefon: 0571 89-287

E-Mail: [email protected]

Hier bekommen Sie Antworten zu Wahlen und Briefwahl.

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Auszählung und Fristen

Für die Auszählung der Briefwahlstimmen sind 35 Helfer geplant.

Diese arbeiten an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule.

Die Briefwahlunterlagen werden versendet, wenn alle Stimmzettel da sind,

voraussichtlich ab der ersten August-Woche.

Das Team arbeitet schnell an den Briefwahlanträgen.

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Wichtige Hinweise für Sie

  • Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl am 28. September.
  • Auch für den Integrationsrat bekommen Sie eine Benachrichtigung.
  • Das Wählerverzeichnis können Sie im Wahlbüro einsehen.
  • Einsprüche zur Eintragung sind bis 29. August 12:30 Uhr möglich.
  • Mehr Infos finden Sie auf der Website der Stadt Minden:

https://www.minden.de

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Mit dem frühen Versand der Wahlbenachrichtigungen

und guter Organisation bei der Briefwahl

ergibt sich eine gute Möglichkeit,

die Wahl einfach und barrierefrei zu machen.