ASPU Moers beschließt Fortschreibung des Umweltleitplans „Grüne Adern Moers“

Moers: ASPU beschließt Umweltleitplan „Grüne Adern“, neuen Fuß- und Radweg, Zebrastreifen sowie Tempo-30. Parkgebühren ab 1.1.2027 neu.

Von Redaktion Moers2 Min. Lesezeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (ASPU) in Moers hat am Donnerstag, 24. September, mehrere Beschlüsse gefasst, die die Stadtentwicklung, die Verkehrssicherheit und die Parkgebühren betreffen. Im Mittelpunkt steht ein neuer Umweltleitplan, der Grünzüge, Gewässer, Waldflächen und Parks stärker miteinander verknüpfen soll.

„Grüne Adern Moers“ im Umweltleitplan

Mit der Fortschreibung des Umweltleitplans soll ein grünes Netz entstehen, das als „Grüne Adern Moers“ durch die Stadt führt. Der Plan zeigt, welche Flächen ökologisch besonders wertvoll sind, welche Bereiche sich für Erholung eignen und wo Potenziale für eine ökologische Aufwertung bestehen.

Besonderes Gewicht hat dabei der Moersbach-Grünzug. Er soll ebenso erhalten und weiterentwickelt werden wie die großen Parkanlagen. Ergänzend empfiehlt der Umweltleitplan unter anderem neue Grünland- und Waldflächen, Ortsrandeingrünungen und klimawirksame Bepflanzungen. Nach Angaben der Stadt sollen die Planungshinweise künftig helfen, Umweltbelange frühzeitig in Planungen einzubeziehen und Maßnahmen schrittweise umzusetzen.

Fuß- und Radweg sowie Zebrastreifen beschlossen

Beschlossen wurde außerdem der Bebauungsplan Nr. 247 (Repelen). Dort können zwei bisher getrennte Betriebsstandorte der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG) demnächst zusammengelegt werden. Entlang der Pattbergstraße soll zudem ein neuer Fuß- und Radweg die bestehende Lücke schließen und den Bahnhaltepunkt Repelen besser anbinden.

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist an der Homberger Straße 382 auf Höhe der Sparkasse am Karlsplatz ein Zebrastreifen an der bestehenden Mittelinsel vorgesehen. Gleichzeitig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Joachimstraße und Scherpenberger-/Karlstraße auf 30 km/h reduziert.

Neue Parkgebühren ab 1. Januar 2027

Auch die Parkgebühren wurden neu geregelt. Anlass ist eine gesetzliche Vorgabe zur Umsatzsteuerpflicht für selbstständige öffentliche Parkflächen, also eigenständige Parkplatzanlagen außerhalb öffentlicher Straßen. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Parkplatzbetreibern vermieden werden.

Die Stadt betont, dass es sich ausdrücklich nicht um eine Maßnahme zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen handelt. Die Umsatzsteuerbeträge werden abgeführt und verbleiben nicht im städtischen Haushalt.

Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Januar 2027:

  • 1,20 Euro je 30 Minuten, Tarif A
  • 60 Cent je 20 Minuten, Tarif B
  • 60 Cent je 30 Minuten, Tarif C
  • 4,50 Euro pro Tag, 12 Euro pro Woche beziehungsweise 34 Euro pro Monat, Tarif D

Die Brötchentaste mit 20 Minuten kostenfrei bleibt erhalten.

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