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Niederkassel warnt vor Haustürgeschäften mit Photovoltaik und Wärmepumpen
Warnung der Stadt Niederkassel
Die Stadt Niederkassel warnt vor gezielten Haustürgeschäften.
Die Warnung richtet sich an Menschen im Stadtgebiet.
Nach Angaben der Verwaltung
Die Verwaltung nennt mehrere mögliche Tricks der Anrufer.
Die Anrufer kontaktierten Eigentümer älterer Immobilien.
Die Anrufer setzten die Eigentümer unter Druck.
Die Anrufer wollten Verträge für Photovoltaikanlagen abschließen lassen.
Die Anrufer wollten auch Verträge für Wärmepumpen abschließen lassen.
Die Verwaltung sagt, dabei seien Unwahrheiten verbreitet worden.
So soll der Ablauf beginnen
Die Stadt beschreibt einen Ablauf mit mehreren Schritten.
Der Ablauf beginnt nach Angaben der Stadt mit einem Telefonanruf.
Der Anrufer erweckt dabei den Eindruck, er handele im Auftrag der Stadt.
Danach kündigt der Anrufer einen städtischen Mitarbeiter an.
Dieser Mitarbeiter solle angeblich Zertifikate ausstellen.
Der Mitarbeiter soll dann kurzfristig vor Ort erscheinen.
Der Mitarbeiter solle erklären, es gebe einen Stichtag.
Dieser Stichtag soll betreffen, dass Immobilien eine Energieeffizienzklasse erreichen müssen.
Klärung durch die Stadt Niederkassel
Die Stadt stellt klar, dass sie niemanden beauftragt hat.
Die Stadt beauftragt niemanden, den Sanierungszustand von Häusern zu überprüfen.
Die Stadt sagt, es gebe keine Stichtage.
Die Stadt sagt, es gebe keine Stichtage für Energieeffizienzklassen.
Die Stadt sagt auch, kein Haus müsse daher eine Energieeffizienzklasse einhalten.
Keine Pflicht zur energetischen Sanierung
Die Stadt nennt eine weitere wichtige Ausnahme.
Die Stadt sagt, niemand werde zum Sanieren gezwungen.
Das gilt, wenn ein Haus nicht veräußert werden soll.
Das gilt laut Stadt auch, wenn Eigentümer seit mindestens 2002 selbst wohnen.
Keine pauschale Sanierungspflicht
Die Stadt weist darauf hin, dass es keine pauschale Pflicht gibt.
Die Pflicht soll nicht allein wegen der Effizienzklasse bestehen.
Mögliche Pflichten bei Verkauf
Die Stadt nennt mögliche Pflichten im Fall eines Eigentümerwechsels.
Die Stadt verweist dabei auf das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz heißt kurz GModG.
Pflichten können laut Mitteilung nach dem GModG bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Weitere Information durch die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale informiert hierzu nach Angaben der Stadt weiter.