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Bürgerhaushalt Ratingen: Broschüre für 2026 und 2027 online verfügbar
Die Stadt Ratingen hat den Bürgerhaushalt für 2026 und 2027 online veröffentlicht.
Das Amt für Finanzwirtschaft stellt nach eigenen Angaben eine Broschüre bereit.
Diese Broschüre soll als Anleitung für den Haushaltsplan dienen.
Sie enthält auch Eckdaten zum Doppelhaushalt.
Außerdem enthält sie Hinweise zu haushaltsrechtlichen Fragen.
Der Bürgerhaushalt ist online abrufbar unter https://www.stadt-ratingen.de/stadtverwaltung/dezernate-und-aemter/amt-fuer-finanzwirtschaft.
Inhalt der Broschüre
Die Broschüre trägt den Titel „Bürgerhaushalt der Stadt Ratingen 2026/2027“.
Sie gliedert sich unter anderem in mehrere Themenbereiche.
Zu diesen Bereichen gehören Vorwort und Aufbau des Haushaltsplanes.
Die Broschüre enthält auch Zahlen und Daten auf einen Blick.
Sie bietet außerdem Erläuterungen zum Gesamtergebnisplan.
Die Broschüre umfasst zudem Teilpläne und Investitionen.
Sie nennt auch den Schuldenstand und Eckdaten zum aktuellen Haushalt.
Die Broschüre enthält nach Angaben außerdem mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung.
Sie beschreibt außerdem Investitionsmaßnahmen.
Sie erläutert auch die Abwicklung von Rückstellungen.
Sie nennt Angaben zum Kreditbedarf.
Sie nennt auch Angaben zu den liquiden Mitteln.
Einordnung und Zweck
Im Vorwort beschreibt die Broschüre den Rahmen der Veröffentlichung.
Die Broschüre nennt als Anlass die Durchführung eines Bürgerhaushaltes durch den Stadtrat.
Die Broschüre soll Bürgerinnen und Bürgern helfen.
Sie soll helfen, den Haushaltsplan zu lesen.
Sie soll helfen, relevante Informationen im Plan zu finden.
Die Broschüre soll zudem haushaltsrechtliche Sachverhalte erklären.
Auf den Seiten 7 und 8 gibt die Broschüre einen Überblick.
Der Überblick betrifft die aktuelle Planung für 2026 und 2027.
Die Broschüre verweist auf eine Internetseite der Stadt Ratingen.
Die Broschüre nennt dafür die Rubrik „Stadtverwaltung, Dezernate und Ämter“.
Sie nennt dort das Amt für Finanzwirtschaft.
Sie nennt den Bereich „Haushaltspläne“ als weitere Quelle.
Wie der Haushaltsplan zustande kommt
Die Broschüre beschreibt auch das Verfahren der Haushaltsaufstellung.
Sie nennt dafür ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach § 80 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Broschüre nennt als ersten Schritt den Entwurf durch Kämmerer und Bürgermeister.
Sie erstellen den Entwurf auf Basis von Erfahrungswerten.
Sie erstellen den Entwurf außerdem mit Prognosen.
Sie nutzen außerdem Mittelanmeldungen der einzelnen Ämter.
Danach bringt der Bürgermeister den Entwurf in den Rat ein.
Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern den Entwurf in Etatreden.
Im nächsten Schritt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.
Anschließend legt die Stadt den Haushaltsplan zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegung richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Danach beraten Bezirksausschüsse die Investitionsmaßnahmen stadtteilbezogen.
Die Broschüre nennt dafür sechs Bezirksausschüsse.
Außerdem behandeln Fachausschüsse die Themen in acht Bereichen.
Die Ergebnisse gehen in den Haupt- und Finanzausschuss.
Der Rat berät den Haushalt anschließend abschließend.
Der Rat verabschiedet danach den Haushalt.
Die Stadt arbeitet anschließend beschlossene Änderungen ein.
Die Stadt zeigt den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde an.
Die Aufsichtsbehörde ist der Kreis Mettmann.
Nach der Kenntnisnahme macht die Stadt die Haushaltssatzung öffentlich bekannt.
Die Haushaltssatzung erlangt danach Rechtskraft.
Weitere Inhalte zum Haushalt
Die Broschüre nennt als Inhalt der Haushaltssatzung mehrere Angaben.
Sie nennt Gesamtaufwendungen und Gesamterträge.
Sie nennt auch Hebesätze für Gewerbesteuer.
Sie nennt außerdem Hebesätze für Grundsteuer.
Sie nennt zudem Kreditobergrenzen.
Der ausführliche Vorbericht erläutert Struktur und Erstellung des Haushalts.
Der Vorbericht erläutert auch die Finanz- und Wirtschaftslage der Stadt.
Der Vorbericht erläutert außerdem wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Der Vorbericht nennt auch wesentliche Informationen für das neue Haushaltsjahr.
Die Broschüre beschreibt außerdem Risiken.
Sie beschreibt auch die Entwicklung wichtiger Ertrags- und Aufwandsarten.
Die Broschüre nennt den Ergebnisplan als Kernelement des Haushaltsplanes.
Der Ergebnisplan bildet Aufwendungen und Erträge ab.
Der Ergebnisplan entspricht weitgehend der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt einen Jahresüberschuss.
Die Differenz kann auch einen Jahresfehlbetrag ergeben.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres liegen die tatsächlichen Rechnungsergebnisse in der Ergebnisrechnung vor.