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Bürgerhaushalt Ratingen: Broschüre für 2026 und 2027 online verfügbar

Stadt veröffentlicht Anleitung zum Lesen des Haushaltsplans inklusive Eckdaten, Investitionsübersicht und Erläuterungen zu haushaltsrechtlichen Fragen

Von Redaktion Ratingenvor 3 Tagen

Die Stadt Ratingen hat ihren Bürgerhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 im Internet veröffentlicht. Das städtische Amt für Finanzwirtschaft stellt damit nach eigenen Angaben eine Informationsbroschüre bereit, die als Anleitung zum umfangreichen Haushaltsplan dienen soll. Zugleich enthält sie wesentliche Eckdaten des Doppelhaushalts sowie Erläuterungen zu haushaltsrechtlichen Fragen.

Der Bürgerhaushalt ist online abrufbar unter: https://www.stadt-ratingen.de/stadtverwaltung/dezernate-und-aemter/amt-fuer-finanzwirtschaft

Inhalt der Broschüre

Die Veröffentlichung trägt den Titel „Bürgerhaushalt der Stadt Ratingen 2026/2027“ und gliedert sich unter anderem in die Bereiche Vorwort, Aufbau des städtischen Haushaltsplanes, Zahlen, Daten und Fakten auf einen Blick, Erläuterungen zum Gesamtergebnisplan, Teilpläne, Investitionen, Schuldenstand sowie Eckdaten zum aktuellen Haushalt. Dazu gehören auch die mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung, Investitionsmaßnahmen, die Abwicklung von Rückstellungen, der Kreditbedarf und die liquiden Mittel.

Einordnung und Zweck

Im Vorwort heißt es, die Broschüre sei im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Durchführung eines Bürgerhaushaltes veröffentlicht worden. Sie solle den Bürgerinnen und Bürgern helfen, den Haushaltsplan zu lesen und die jeweils relevanten Informationen zu finden. Darüber hinaus werden in der Broschüre bestimmte haushaltsrechtliche Sachverhalte erläutert.

Auf den Seiten 7 und 8 gibt die Broschüre einen Überblick über die aktuelle Planung der Haushaltsjahre 2026 und 2027. Außerdem verweist sie darauf, dass sich weitere Informationen zum Thema Haushalt und Haushaltsplan auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter der Rubrik „Stadtverwaltung, Dezernate und Ämter, Amt für Finanzwirtschaft“ und dort unter „Haushaltspläne“ finden.

Wie der Haushaltsplan zustande kommt

Die Broschüre erläutert auch den Prozess der Haushaltsplanaufstellung. Danach erfolgt die Aufstellung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren gemäß § 80 GO NRW. Zunächst erstellen Kämmerer und Bürgermeister den Entwurf auf Basis von Erfahrungswerten, Prognosen und Mittelanmeldungen der einzelnen Ämter. Anschließend wird der Entwurf in den Rat eingebracht und mit den Etatreden des Bürgermeisters und des Kämmerers erläutert.

Es folgen die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ratingen sowie die Auslegung des Haushaltsplanes zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Danach werden die Investitionsmaßnahmen stadtteilbezogen in den sechs Bezirksausschüssen beraten und themenbezogen in acht Fachausschüssen behandelt. Die Ergebnisse werden im Haupt- und Finanzausschuss zusammengeführt, bevor der Rat den Haushalt abschließend berät und verabschiedet. Danach werden die vom Rat beschlossenen Änderungen eingearbeitet und der Haushaltsplan bei der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Mettmann, angezeigt. Nach der Kenntnisnahme wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und erlangt Rechtskraft.

Weitere Inhalte zum Haushalt

Nach Angaben der Broschüre enthält die Haushaltssatzung neben den Gesamtaufwendungen und -erträgen auch die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer sowie die Kreditobergrenzen. Der ausführliche Vorbericht des Haushaltsplanes erläutert außerdem Struktur und Erstellung des Haushalts, die Finanz- und Wirtschaftslage der Stadt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Informationen zum neuen Haushaltsjahr. Auch Risiken und die Entwicklung wichtiger Ertrags- und Aufwandsarten werden dort dargestellt.

Der Ergebnisplan wird in der Broschüre als Kernelement des Haushaltsplanes beschrieben. Er bildet Aufwendungen und Erträge ab und entspricht weitgehend der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt den geplanten Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Nach Abschluss des Haushaltsjahres liegen die tatsächlichen Rechnungsergebnisse in der Ergebnisrechnung vor.

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Broschürenseite mit Text und Überschriften zum Bürgerhaushalt 2026/2027.
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