Düsseldorfer Flughafen: Unterlagen zur Kapazitätserweiterung liegen erneut öffentlich aus
Geänderte Antragsunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. September bis 1. Oktober 2026 in Ratingen und online – Einwendungen bis 15. Oktober 2026 möglich
Die Bezirksregierung Düsseldorf legt zum dritten Mal die Unterlagen zum Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung öffentlich aus. Anlass ist eine Änderung des Antrags durch den Flughafen vom Dezember 2025. Die geänderten Unterlagen können während der Auslegung in allen Städten eingesehen werden, die von Fluglärm betroffen sind.
Nach der geänderten Planung zielt der Flughafen nicht mehr auf eine Erhöhung der maximal möglichen Flugbewegungen ab, sondern im Wesentlichen auf eine Flexibilisierung der bisherigen Betriebsregelungen. Innerhalb der weiterhin geltenden Begrenzung sollen künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.
Der ursprüngliche Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH an das NRW-Verkehrsministerium stammt vom 16. Februar 2015. Damals war auch vorgesehen, die bestehende Deckelung der Starts und Landungen bei 131.000 in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres aufzuheben. Dies wird nun nicht mehr beantragt.
Geplante Änderungen am Betrieb
Gegenstand des Antrags bleiben nach Angaben der Bezirksregierung weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsablaufs. Dazu zählen bauliche Maßnahmen, etwa zur Herstellung von acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen und zur Erweiterung von Flugbetriebsflächen, darunter Rollweg- und Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich. Außerdem sollen betriebliche Festlegungen am Tage gelockert werden. So will der Flughafen künftig maximal 60 Flugbewegungen in den nachfragestarken Stunden abwickeln, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen. In den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht, sollen 45 Starts und Landungen möglich sein.
Auslegung in Ratingen und online
Die geänderten Unterlagen werden vom 2. September 2026 bis einschließlich 1. Oktober 2026 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In Ratingen liegen sie im Verwaltungsgebäude am Stadionring 17 im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, 2. OG, Flur links, gegenüber von Raum 2.37, aus.
Einsicht genommen werden kann während der Dienststunden montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung unter Telefon 02102 550-6117 oder per E-Mail an [email protected] ist wünschenswert.
Die vollständigen Unterlagen sind vom 2. September bis 1. Oktober auch rund um die Uhr online einsehbar, und zwar auf dem Beteiligungsportal der Bezirksregierung unter https://beteiligung.nrw.de/k/1025382. Von der Website der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) wird ebenfalls darauf verlinkt.
Einwendungen bis 15. Oktober möglich
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 2. September bis einschließlich 15. Oktober 2026, maßgeblich ist der Posteingang, bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den genannten Offenlagekommunen eingereicht werden. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Alternativ können sie über das Beteiligungsportal NRW eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus.
Bereits in den Jahren 2016 und 2020 eingereichte Einwendungen und Stellungnahmen bleiben gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
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