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Elternbeirat für Kindertagespflege in Sankt Augustin per Online-Wahl

Wahl des Elternbeirats in der Kindertagespflege

Im September wählen Eltern in Sankt Augustin einen Elternbeirat.

Die Eltern wählen den Elternbeirat aus ihrer Mitte.

Die Stadt Sankt Augustin organisiert die Wahl.

Die Wahl findet als Online-Wahl per Zoom statt.

Alle Eltern sind zur Online-Wahl per Zoom eingeladen.

Die Einladung gilt für Eltern mit Kindern in Sankt Augustin.

Die Einladung gilt für Eltern mit Kindern in Kindertagespflege.

Ort, Termin und Ablauf

Die Wahl findet am Montag, 21.09.2026, von 19.00 bis 20.00 Uhr statt.

Die Einladungen zur Wahl wurden postalisch versandt.

Nach der Anmeldung erhalten die Eltern die Zugangsdaten per E-Mail.

  • Online-Wahl per Zoom am Montag, 21.09.2026, von 19.00 bis 20.00 Uhr.
  • Zugangsdaten werden nach der Anmeldung per E-Mail verschickt.
  • Einladungen wurden bereits postalisch versandt.

Wer ist wahlberechtigt

Wahlberechtigt ist jedes Elternteil mit Kindern in Sankt Augustin.

Wahlberechtigt ist jedes Elternteil mit Kindern in Kindertagespflege.

Die Stadt nennt als Grundlage das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verankert das Recht auf die Wahl.

Die Stadt ordnet die Regelung der Stärkung der Interessen zu.

Die Interessen betreffen Eltern mit ihren Kindern in Kindertagespflege.

Die Interessen gelten in der Kommune Sankt Augustin.

Wer kann kandidieren

Interessierte Eltern können bei der Wahl kandidieren.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich wahlberechtigten Eltern vor.

Die Vorstellung erfolgt bei der Online-Wahlveranstaltung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bei der Wahlveranstaltung vor.

Aufgaben und nächste Schritte

Der Elternbeirat ist Ansprechpartner für die Interessen der Eltern.

Die Eltern besuchen eine Kindertagespflegestelle in Sankt Augustin.

Der Elternbeirat bildet mit anderen Elternbeiräten eine Versammlung.

Diese Versammlung umfasst Elternbeiräte aus Kindertageseinrichtungen.

Die Versammlung vertritt die Interessen gegenüber dem Jugendamtsbezirk.

Die Versammlung wählt den Jugendamtselternbeirat.

Der Jugendamtselternbeirat heißt JAEB.

Wahl des JAEB und Entsendung

Die Versammlung wählt jährlich bis zum 10. November den JAEB.

Die Versammlung wählt den JAEB aus ihrer Mitte.

JAEB-Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich.

Sie setzen sich für Belange ein.

Die Belange betreffen Kinder und Familien.

Die Belange betreffen Kinderbetreuungseinrichtungen in Sankt Augustin.

Der JAEB wählt außerdem eine Vertretung aus seinen Reihen.

Diese Vertretung wirkt als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss mit.

Der Jugendhilfeausschuss gehört zur Stadt Sankt Augustin.

Die Vertretung wird in den Jugendhilfeausschuss entsandt.