Kreis lehnt weitere Verkehrsberuhigung an der L 69 bei der Kita Pfauenland ab

Der Rhein-Kreis Neuss lehnt im Bereich der Kita „Pfauenland“ an der L 69 vor und in Widdeshoven weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen ab. Nach Angaben von Anna Trundelberg, Leiterin des Tiefbauamtes der Gemeinde Rommerskirchen, informierte sie darüber die Mitglieder des Bau- und Planungs-Ausschusses.
Zur Begründung führt der Kreis unter anderem an, eine Ausweitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nur wegen des tatsächlichen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern sei nicht zulässig. Auch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen seien „keine Elemente der Verkehrsberuhigung“. Die Verkehrsbelastung der Straße liege bei 2.462 Kraftfahrzeugen; zudem gebe es ausreichend große Zeitlücken, sodass die wenigen Fußgänger die Fahrbahn ohne Bevorrechtigung sicher und in angemessener Zeit überqueren könnten. Für eine Ampel sei ein anderer Zweck maßgeblich: Eine Ampel zur Herabsetzung der Geschwindigkeit sei laut Auffassung der Bundesregierung nicht vereinbar, weil es bei einer solchen Schaltung zu unnötigem Anhalten der Kraftfahrzeuge mit erhöhter Lärm- und Abgasemission komme. Für bauliche Maßnahmen sei „Straßen.NRW“ zuständig, weshalb sich die Gemeindeverwaltung nach Angaben von Trundelberg an den zuständigen Straßenbaulastträger wenden will.
Im Ausschuss wurde außerdem vorgeschlagen, dort eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen. Die Gemeinde Rommerskirchen verfügt nach der Mitteilung über fünf solcher Anlagen, die an verschiedenen Stellen eingesetzt werden sollen, demnächst auch an der L 69.