Grevenbroich verhängt haushaltswirtschaftliche Sperre
Die Stadt Grevenbroich zieht angesichts der weiter angespannten Haushaltslage die Reißleine: Ab dem 2. Oktober 2026 gilt eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Nach Angaben der Stadt sollen damit der laufende Haushaltsvollzug stabilisiert, vermeidbare Ausgaben zurückgestellt und weitere Belastungen des städtischen Eigenkapitals begrenzt werden.
Hintergrund ist die aktuelle Haushaltsprognose. Danach könnte die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Eigenkapitalverzehrs von weniger als fünf Prozent bis zum Jahresende ohne zusätzliche Gegenmaßnahmen deutlich überschritten werden. Neue finanzwirksame Verpflichtungen dürfen deshalb nur noch eingegangen werden, wenn sie rechtlich verpflichtend, unabweisbar oder von der Kämmerei ausdrücklich freigegeben sind. Verpflichtende Aufgaben, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zur Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung des laufenden Dienstbetriebs bleiben ausgenommen.
Stadtkämmerer Arno Jansen informierte den Rat der Stadt Grevenbroich am 1. Oktober 2026 über die Maßnahme. Er sagte: „Wir müssen jetzt konsequent handeln, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Die Sperre ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Vorsichtsmaßnahme im laufenden Haushaltsvollzug.“
Bereits Ende Juli hatte Jansen in Abstimmung mit Bürgermeister Klaus Krützen eine Sperre einzelner Sachkonten verhängt. Krützen sagte dazu: „Es zeigt sich, dass diese Maßnahme bereits einen messbaren Effekt hatte, aber ohne weitere Einsparung im laufenden Haushalt würde auch Grevenbroich von dem finanziellen Abwärtsstrudel bei den Kommunalfinanzen voll erfasst.“
Haushalt 2027 erst im Dezember
Auch die Einbringung des Haushalts für 2027 verschiebt sich. Sie soll nun in der Ratssitzung am 3. Dezember 2026 erfolgen; ursprünglich war dafür der 1. Oktober 2026 vorgesehen. Den Zeitraum bis dahin will die Verwaltung nutzen, um einen tragfähigen Haushalt für 2027 und die Folgejahre zu erarbeiten.
Die Sperre bleibt zunächst bestehen, längstens jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres am 31. Dezember 2026. Die Verwaltung will die Haushaltsentwicklung fortlaufend beobachten und regelmäßig prüfen, ob und in welchem Umfang die Sperre weiter erforderlich ist.