Anlieger müssen Herbstlaub mindestens einmal pro Woche entfernen

Wer für die Straßenreinigung zuständig ist, muss anfallendes Herbstlaub mindestens einmal wöchentlich im Rahmen der samstäglichen Straßenreinigung entfernen. Gehwege fallen generell in die Verantwortung der Anliegerinnen und Anlieger. Bei stärkerem Laubfall ist häufiger zu reinigen; in der Regel genügt es, das Laub einmal täglich zu beseitigen.
Für die Entsorgung steht ein Container am Baubetriebshof, Löhestraße 54, bereit. Laub kann dort montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr abgegeben werden.
Sammelstellen in vier Ortsteilen
Vom 12. Oktober bis zum 27. November können Bürgerinnen und Bürger Straßenlaub außerdem an vier Sammelstellen in Container laden. Die Annahmezeiten sind jeweils von 16 bis 18 Uhr: montags am Pantaleon-Schmitz-Platz in Uckerath, dienstags auf dem Parkplatz Geistingen, mittwochs am Vorplatz der Feuerwehr in Happerschoß und donnerstags in der Ortsmitte von Westerhausen. Gartenabfälle und Strauchrückschnitte werden dort nicht angenommen.
Kunststoffsäcke gibt die Stadt nicht mehr aus. Wer das Laub nicht selbst kompostiert, kann es über die Biotonne entsorgen. Die RSAG bietet außerdem Beistellsäcke mit 60 Litern Fassungsvermögen für 2,20 Euro an; sie sind an den Verkaufsstellen der RSAG erhältlich.
Der Text der Straßenreinigungssatzung ist unter hennef.de/ortsrechtexterner Link, öffnet ein neues Fenster abrufbar.