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Gewässerunterhalt am Herdecker Bach: Bauwerke freigeschnitten
Am Gewässer „Herdecker Bach“ laufen aktuell Gewässerunterhaltungsarbeiten.
Der betroffene Abschnitt liegt zwischen der Attenbergstraße und der Ruhrmündung.
Die Arbeiten umfassen auch das Freilegen von Bauwerken am und über dem Gewässer.
Die Stadt Herdecke nennt als Grund eine Pflicht nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz.
Die Stadt muss das Gewässerbett erhalten.
Die Stadt muss den ordnungsgemäßen Wasserabfluss sicherstellen.
Dazu zählt auch die Freihaltung der Ufer.
Während der Arbeiten kann es zu Trübungen im Gewässer kommen.
Die Maßnahmen dauern mehrere Wochen.