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Herdecke vergibt bis zu 750 Euro für kleinere Denkmalmaßnahmen

Von Redaktionsteam Herdecke1 Min. Lesezeit

Fördermittel für kleine denkmalpflegerische Arbeiten

Die Stadt Herdecke verteilt in diesem Jahr Fördermittel für kleinere Maßnahmen.

Die Untere Denkmalbehörde teilt die Verteilung der Mittel mit.

Höhe und Herkunft der Fördermittel

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Städten und Gemeinden je 7.500 Euro bereit.

Die Stadt Herdecke leitet das Geld an Dritte weiter.

Welche Maßnahmen werden gefördert

Gefördert werden kleinere Arbeiten zur Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung.

Gefördert werden auch Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder Präsentation.

Fenster- und Fassadenanstriche können gefördert werden.

Die Restaurierung von Fenstern oder Türen kann gefördert werden.

Der Austausch nicht denkmalgerechter Modernisierungen kann gefördert werden.

Denkmalgerechte Ausführungen ersetzen dann die nicht passenden Teile.

Die Wiederherstellung von Bauteilen nach bauzeitlichem Vorbild kann gefördert werden.

Privatpersonen können Mittel erhalten.

Heimat- und Geschichtsvereine können Mittel erhalten.

Andere Vereine und Institutionen können Mittel erhalten.

Erhaltungs- und Präsentationsmaßnahmen können gefördert werden.

Orts- und denkmalbezogenes Informationsmaterial kann gefördert werden.

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig

Reine Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Energetische Verbesserungen sind nicht förderfähig.

Technische Ertüchtigungen sind nicht förderfähig.

Der Austausch noch instandsetzbarer Originalsubstanz ist nicht förderfähig.

Geplante Verteilung und Förderanspruch

Die Untere Denkmalbehörde will die Mittel auf zehn Maßnahmen verteilen.

Je Maßnahme sind bis zu 750 Euro geplant.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer einen Antrag stellen kann

Anträge können natürliche Personen stellen.

Anträge können juristische Personen stellen.

Vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern können einen Antrag stellen.

Vereine können einen Antrag stellen.

Sonstige Institutionen können einen Antrag stellen.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Fristen für Durchführung und Abschluss

Die Arbeiten müssen im Förderjahr 2026 durchgeführt werden.

Die Arbeiten müssen bis zu einem festen Termin abgeschlossen sein.

  • Der Abschluss muss spätestens am Montag, 30. November 2026, erfolgen.

Die Stadt Herdecke fordert einen Nachweis über die Umsetzung.

Die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis muss zur Ausführung vorliegen.

Wo und wie der Antrag eingereicht wird

Der Antrag muss bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herdecke eingereicht werden.

Anträge können per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind

Der Antrag soll Kontaktdaten der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten.

Der Antrag soll die Anschrift des Denkmals enthalten.

Der Antrag soll Angaben zum orts- oder denkmalbezogenen Vorhaben enthalten.

Der Antrag soll eine kurze Beschreibung der Maßnahme enthalten.

Der Antrag soll Kostenangaben enthalten.

Soweit vorhanden, soll der Antrag eine fotografische Dokumentation enthalten.

Der Antrag soll den Nachweis über die denkmalrechtliche Erlaubnis enthalten.

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