Herdecke vergibt bis zu 750 Euro für kleinere Denkmalmaßnahmen

Herdecke fördert 2026 kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen mit 7.500 Euro Landesmitteln: Anträge bis 30.11.2026 bei der Unteren Denkmalbehörde.

Von Redaktionsteam Herdecke1 Min. Lesezeit

Die Stadt Herdecke verteilt in diesem Jahr Fördermittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen. Wie die Untere Denkmalbehörde mitteilt, stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden jeweils 7.500 Euro zur Weiterleitung an Dritte zur Verfügung.

Gefördert werden kleinere Arbeiten zur Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern sowie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder Präsentation. Genannt werden unter anderem Fenster- und Fassadenanstriche, die Restaurierung von Fenstern oder Türen, der Austausch nicht denkmalgerechter Modernisierungen durch denkmalgerechte Ausführungen oder die Wiederherstellung von Bauteilen nach bauzeitlichem Vorbild. Auch Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereine sowie andere Vereine und Institutionen können Mittel erhalten, etwa für Erhaltungs- und Präsentationsmaßnahmen oder für orts- und denkmalbezogenes Informationsmaterial.

Nicht förderfähig sind reine Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere energetische und technische Ertüchtigungen, sowie der Austausch noch instandsetzbarer Originalsubstanz. Die Untere Denkmalbehörde will die Mittel auf zehn Maßnahmen mit jeweils bis zu 750 Euro verteilen; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Anträge können natürliche und juristische Personen stellen, insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie Vereine und sonstige Institutionen, sofern die Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Arbeiten müssen im Förderjahr 2026 durchgeführt, bis spätestens Montag, 30. November 2026, abgeschlossen und entsprechend nachgewiesen werden. Außerdem muss die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis zum Zeitpunkt der Ausführung vorgelegen haben.

Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herdecke einzureichen. Beizufügen sind die Kontaktdaten der Antragstellerin oder des Antragstellers, die Anschrift des Denkmals beziehungsweise Angaben zum orts- oder denkmalbezogenen Vorhaben, eine kurze Beschreibung der Maßnahme, die Kostenangaben sowie, soweit vorhanden, eine fotografische Dokumentation und der Nachweis über die denkmalrechtliche Erlaubnis. Anträge können per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.

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