Flaggen auf dem Rathausvorplatz zum Tag der Deutschen Einheit

Zum Tag der Deutschen Einheit werden am Samstag, 3. Oktober, auf dem Rathausvorplatz die Flaggen gehisst. Daran erinnert eine Mitteilung zur Bedeutung des Nationalfeiertags.
Der 3. Oktober steht für die deutsche Wiedervereinigung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 traten die neu gegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Damit wurden Brandenburgexterner Link, öffnet ein neues Fenster, Mecklenburg-Vorpommernexterner Link, öffnet ein neues Fenster, Sachsenexterner Link, öffnet ein neues Fenster, Sachsen-Anhaltexterner Link, öffnet ein neues Fenster und Thüringenexterner Link, öffnet ein neues Fenster sowie Berlin in seiner Gesamtheit Teil der Bundesrepublik Deutschlandexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
Gesetzlicher Feiertag seit 1990
Der 3. Oktober wurde im Einigungsvertrag als gesetzlicher Feiertag in Deutschland festgelegt. Zuvor wurde der Tag der Deutschen Einheit bis 1990 am 17. Juni begangen. Dieses Datum erinnert an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR im Jahr 1953.