Sind Ihre Pflanzen ein Sicherheitsrisiko? Jetzt handeln!

Für Grundstückseigentümer in Pulheim: Achten Sie auf Verkehrssicherheit! Tipps zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken, um Tier- und Artenschutz zu gewährleisten.

Von Redaktionsteam Pulheim1 Min. Lesezeit

Pflichten für Grundstückseigentümer: Vorsicht bei Bäumen, Hecken und Sträuchern

Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer stehen in der Verantwortung, für klare Sichtverhältnisse und Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Während es erfreulich ist, dass die Natur gedeiht, sollten die Pflanzen ihre Grenzen kennen, insbesondere in der Nähe von öffentlichen Geh- und Radwegen.

Verkehrssicherheit steht an erster Stelle

Denken Sie daran: Sobald der jährliche Wachstumsschub zum Problem wird, ist es Zeit, die Gartenschere zu zücken. Wenn Verkehrsschilder verschwinden oder die freie Sicht eingeschränkt ist, müssen Ihnen die grünen Schützlinge dankbar sein, wenn Sie ihnen einen Rückschnitt gönnen.

Artenschutz beachten!

Naturliebhaber aufgepasst! Auch die Natur hat Spielregeln, die es zu beachten gilt. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet Guidance:

  • Schnittmaßnahmen sind das ganze Jahr über gestattet, solange sie sanft und der Gesundheit der Pflanzen dienlich sind.
  • Besondere Vorsicht ist während der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September geboten. Vogelfreie Rückschnitte sind jedoch erlaubt, sofern keine Nester betroffen sind.
  • Intensive Arbeiten wie Rodungen sollten erst nach Ende der Vogelschutzzeit erfolgen, es sei denn, es gibt eine direkte Verkehrsgefährdung.
  • Der Schutz der Tiere ist wichtig

    Auch andere kleine Bewohner wie Igel freuen sich über einen respektvollen Umgang mit ihrem Lebensraum. Schauen Sie genau hin, bevor Sie zu drastischen Maßnahmen greifen – es könnte den Winterschlaf stören!

    Weitere Informationen

    Mehr Details zu den Verpflichtungen und Tipps zum Thema Überwuchs und Straßenreinigung finden Sie auf der Website der Stadt Pulheim.

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