Stille Feiertage im November: Geldspielgeräte müssen pausieren

Für drei Sonntage im November weist die Stadt Troisdorf auf besondere Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen hin. Betroffen sind Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 15. November und der Totensonntag am 22. November 2026.
Geldspielgeräte dürfen nicht betrieben werden
An diesen stillen Feiertagen dürfen Spielhallen, Casinos und andere Betriebe mit Geldspielgeräten die Geräte während der jeweiligen Verbotszeiten nicht betreiben. Verboten sind außerdem öffentlicher Tanz, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen sowie sonstige unterhaltende Darbietungen, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen.
Für Allerheiligen gilt das Verbot ganztägig von 0 bis 24 Uhr. Am Volkstrauertag und am Totensonntag erstreckt sich die Verbotszeit jeweils von 5 bis 24 Uhr. Dazu zählen laut Stadt beispielsweise öffentliche Filmvorführungen, Musikdarbietungen, Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Volksfeste. Ausgenommen sind unter anderem Musikdarbietungen, die religiösen oder dem Feiertagscharakter entsprechenden Zwecken dienen.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitergehende Beschränkungen für Gastronomie oder Betriebe werden durch die Feiertagsverbote nicht berührt.