Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes: Vlotho informiert Eigentümerinnen und Eigentümer
Fristen und Antragsweg für Maßnahmen an national bedeutsamen Kulturdenkmälern sind bis zum 2. Oktober 2026 geregelt
Die Stadt Vlotho weist Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude auf das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes hin. Gefördert werden können Maßnahmen zur Erhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter Kulturdenkmäler, die von nationaler Bedeutung sind oder das kulturelle Erbe mitprägen. Die Bundesförderung kann grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Anträge sind bis spätestens 2. Oktober 2026 bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Vlotho im Bereich „Denkmalschutz“ zum Abruf bereit. Dort finden sich nach Angaben der Stadt auch alle wichtigen Informationen und Online-Anträge unter www.vlotho.de.
Interessierte Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können sich bei Fragen an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Vlotho wenden. Wichtig ist zudem, dass mit der Maßnahme grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein darf.
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