Waltrop: Anmeldungen für Schulneulinge 2027/2028

Schreiben mit nächstgelegener Schule und Termine vom 5. bis 16. Oktober 2026

Waltrop: Anmeldungen für Schulneulinge 2027/2028
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In Waltrop werden im Herbst 2026 die Schulneulinge für das Schuljahr 2027/2028 angemeldet. Nach Angaben der Stadt beginnt die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021 geboren sind, am 1. August 2027.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten im September 2026 ein Schreiben. Darin sind die Personalien des Kindes sowie die zum Wohnort nächstgelegene Schule gesondert aufgeführt. Die früher geltenden Schulbezirksgrenzen sind entfallen. Es besteht ein Anspruch auf Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule. In dem Schreiben werden auch die weiteren Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop benannt. Eine Anmeldung an einer anderen Schule kann nur berücksichtigt werden, sofern dort noch Aufnahmekapazitäten vorhanden sind.

Anmeldezeitraum und Schulen

Die Anmeldung ist in der Zeit vom 5. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich, nicht jedoch am 10. Oktober 2026 und am 11. Oktober 2026. Die Anmeldetermine sind direkt mit der jeweiligen Schule zu vereinbaren.

Grundschulen in Waltrop

Lindgren Schule
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Taeglichsbeckstr. 29
Telefon: 02309 / 781 846

August-Hermann-Francke-Schule
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Hafenstr. 76
Telefon: 02309 / 920 499

Kardinal-von-Galen Schule
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
In der Baut 27
Telefon: 02309 / 785 671

Unterlagen für die Anmeldung

Zur Anmeldung mitzubringen sind das zugesandte Schreiben, das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde sowie der Impfausweis als Nachweis über die Impfung gegen Masern. Wünschenswert ist außerdem die Vorlage des Übergabebogens der Kindertagesstätte beziehungsweise des Kindergartens. Die schulpflichtig werdenden Kinder sind der Schulleiterin vorzustellen.

Erziehungsberechtigte, die keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, sollen ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder zu den genannten Terminen an einer der genannten Grundschulen anmelden. Wenn dies nicht die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule ist, kann die Anmeldung dort ebenfalls nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt.

Gleiches gilt für Kinder, die nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden und vorzeitig eingeschult werden sollen.

Vor der Aufnahme in die Schule werden die Kinder amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungstermine und der Schulbeginn werden den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: