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Waltrop: Anmeldungen für Schulneulinge 2027/2028

Anmeldung für Schuljahr 2027 bis 2028

In Waltrop werden im Herbst 2026 Schulneulinge angemeldet.

Das gilt für das Schuljahr 2027 bis 2028.

Die Stadt Waltrop nennt die nächsten Schritte zur Anmeldung.

Wann beginnt die Schulpflicht

Nach Angaben der Stadt beginnt die allgemeine Schulpflicht am 1. August 2027.

Die Schulpflicht gilt für Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Oktober 2020.

Die Schulpflicht gilt bis einschließlich 30. September 2021.

Die Schulpflicht betrifft alle Kinder in diesem Zeitraum.

Wie informieren die Stadt und welche Daten stehen im Schreiben

Die Stadt schickt im September 2026 ein Schreiben an Eltern.

Das Schreiben geht auch an Erziehungsberechtigte.

Das Schreiben richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte schulpflichtig werdender Kinder.

Das Schreiben nennt die Personalien des Kindes.

Das Schreiben nennt die zum Wohnort nächstgelegene Schule.

In dem Schreiben werden auch weitere Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop benannt.

Schulbezirksgrenzen und Anspruch auf die nächstgelegene Grundschule

Frühere Schulbezirksgrenzen sind entfallen.

Eltern haben Anspruch auf den Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule.

Die Stadt berücksichtigt eine Anmeldung an einer anderen Schule nur bei freien Aufnahmekapazitäten.

Anmeldezeitraum und wichtige Ausnahmen

Die Anmeldung ist vom 5. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich.

Am 10. Oktober 2026 findet keine Anmeldung statt.

Am 11. Oktober 2026 findet keine Anmeldung statt.

Die Eltern vereinbaren die Anmeldetermine direkt mit der jeweiligen Schule.

Grundschulen in Waltrop

  • Lindgren Schule, städtische Gemeinschaftsgrundschule.
  • Adresse: Taeglichsbeckstr. 29.
  • Telefon: 02309 / 781 846.
  • August-Hermann-Francke-Schule, städtische Gemeinschaftsgrundschule.
  • Adresse: Hafenstr. 76.
  • Telefon: 02309 / 920 499.
  • Kardinal-von-Galen Schule, städtische Gemeinschaftsgrundschule.
  • Adresse: In der Baut 27.
  • Telefon: 02309 / 785 671.

Welche Unterlagen die Eltern mitbringen sollen

Die Eltern bringen das zugesandte Schreiben zur Anmeldung mit.

Die Eltern bringen das Familienstammbuch mit.

Die Eltern bringen die Geburtsurkunde mit.

Die Eltern bringen den Impfausweis als Nachweis über die Masernimpfung mit.

Es ist wünschenswert, den Übergabebogen der Kindertagesstätte oder des Kindergartens vorzulegen.

Vorstellung der Kinder und Verhalten bei fehlendem Schreiben

Die schulpflichtig werdenden Kinder stellen sich der Schulleiterin vor.

Erziehungsberechtigte ohne schriftliche Mitteilung sollen ihre Kinder anmelden.

Die Anmeldung soll zu den genannten Terminen an einer der genannten Grundschulen erfolgen.

Wenn die gewählte Schule nicht die nächstgelegene Grundschule ist, erfolgt eine Prüfung.

Die Prüfung betrifft die Aufnahmekapazität.

Die Anmeldung wird dann nur berücksichtigt, wenn die Aufnahmekapazität reicht.

Frühzeitige Einschulung nach dem 30. September 2027

Das gleiche Vorgehen gilt für Kinder mit vorzeitiger Einschulung.

Diese Kinder vollenden nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr.

Auch hier hängt die Aufnahme von der Aufnahmekapazität ab.

Amtsärztliche Untersuchung und Mitteilung der Termine

Vor der Aufnahme in die Schule untersucht das Gesundheitsamt die Kinder amtsärztlich.

Die Untersuchungstermine teilt die Stadt den Eltern in einem gesonderten Schreiben mit.

Der Schulbeginn steht ebenfalls in diesem gesonderten Schreiben.