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Verkehr

Sanierung in Wassenberg: Erkelenzer Straße wird teils gesperrt

Ab 17. November bis Ende Januar sorgen Einbahnstraßenregelung und Umleitungen für Verkehrsfluss und Sicherheit

Von Redaktion Wassenberg13.11.25, 16:50

Die Stadt Wassenberg informiert über eine bevorstehende Teilsperrung der Erkelenzer Straße. Hintergrund ist die umfassende Sanierung des Hauptkanals und mehrerer Kanalhausanschlüsse. Ab dem 17. November 2025 startet die erste Phase der Baustellenmaßnahmen, die voraussichtlich bis zum 31. Januar 2026 andauern wird.

Details zur Sperrung und Verkehrsführung

Im oben genannten Zeitraum ist in der betroffenen Straße keine reguläre Durchfahrt möglich. Eine Baustellenphase wird mit einer entgegengesetzten Einbahnstraßenregelung umgesetzt, um die Arbeiten effizient voranzubringen.

  • Betroffen ist der gesamte Abschnitt der Erkelenzer Straße zwischen Burgstraße/Kirchstraße sowie die Zufahrt zum Ludwig-Essers-Platz (ZOB), mit Ausnahme des Hauses Nr. 44.
  • Der Einmündungsbereich Tannenwaldstraße bleibt weiterhin zugänglich.
  • Die Baustelle wird abschnittsweise fortschreiten, sodass Sperrungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
  • Grundstücke und Gewerbebetriebe innerhalb der Baustelle sind nur über die Oberstadt erreichbar; verlassen können Fahrzeuge den Bereich ausschließlich in Richtung Unterstadt.
  • Der Linienverkehr ist in beide Richtungen weiterhin gewährleistet.
  • Im gesamten Abschnitt gilt ein Haltverbot.
  • Zugang für Fußgänger und Radfahrende

    Für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende besteht während der gesamten Bauaktionen eine sichere Wegführung durch das Baustellenareal. Ein- und Ausfahrten angrenzender Grundstücke bleiben – unter Einhaltung der Einbahnstraßenregelungen – grundsätzlich möglich.

    Empfehlungen für Verkehrsteilnehmende

    Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere den Durchgangsverkehr, den gesperrten Bereich möglichst großzügig zu umfahren und stattdessen die ausgeschilderte Umleitung, vor allem über die B221n, zu nutzen.

    Kurz erklärtEinbahnstraßenregelung

    Eine Einbahnstraßenregelung bedeutet, dass der Verkehr in einer Straße nur in eine Richtung fließen darf. Die entgegengesetzte Richtung ist für Fahrzeuge gesperrt.

    Hintergrund der Maßnahme

    Die aktuelle Baustelle bildet den Auftakt für die Neuplanung der Erkelenzer Straße, wie sie im Verkehrskonzept der Stadt beschlossen wurde. Damit werden die Voraussetzungen für die spätere Neugestaltung geschaffen.

    Kontakt

    title="Stadt Wassenberg – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit"

    subtitle="Fragen zur Sperrung und zum Verkehrskonzept"

    phone="02432 / 4900-101"

    email="[email protected]"

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    Weitere Informationen zur Bauphase und den Verkehrsregelungen werden voraussichtlich rechtzeitig bekanntgegeben. Die Stadt Wassenberg empfiehlt, aktuelle Hinweise zu beachten und plant, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

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