Erinnerung: Private Wasserzähler bis 31. Oktober melden
Von Redaktion Werl1 Min. Lesezeit
Nur schriftliche Meldung per Post oder E‑Mail möglich – keine postalische Erinnerung mehr ab 2026
Der Kommunalbetrieb Werl (KBW) weist alle Besitzer einer privaten zusätzlichen Wasseruhr darauf hin, dass die Zählerstände bis spätestens 31. Oktober 2026 übermittelt werden müssen. Ohne diese Meldung kann die anteilige Schmutzwassergebühr zum Jahresende nicht vergütet werden.
Die Meldung kann schriftlich per Post oder per E‑Mail an [email protected] gesendet werden. Erforderlich sind Zählerstand, Zählernummer, Name und Adresse.
Ab dem Jahr 2026 erfolgt keine Erinnerung per Post mehr. Besitzer sollten zudem die Eichfrist ihres Zählers beachten – diese beträgt sechs Jahre. Zähler, deren Eichfrist im Folgejahr abläuft, werden nicht mehr berücksichtigt.