Jugendamt Dorsten nimmt Stellung zu Vorwürfen aus sozialen Medien
Stadt verweist auf Datenschutz, bestätigt verantwortliches Handeln des Allgemeinen Sozialdienstes und erklärt den Umgang mit Konflikten
Das Jugendamt der Stadt Dorsten hat auf persönliche Vorwürfe aus den sozialen Medien reagiert. Nach Angaben der Stadt werden dort seit einigen Tagen Beiträge verbreitet, die sich aus persönlicher Betroffenheit mit dem Jugendamt auseinandersetzen und teils persönliche Anschuldigungen sowie falsche Behauptungen enthalten.
Die Stadt verweist darauf, dass sie solchen Aussagen nur eingeschränkt entgegentreten könne, weil sie den verbindlichen Datenschutz beachten und die Vertraulichkeit im Konflikt wahren müsse. Diese Vertraulichkeit sei für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und insbesondere für den Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher unerlässlich. Zugleich weist die Stadt die aus ihrer Sicht teils grotesken Anschuldigungen zurück.
Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Nach Darstellung der Stadt leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) eine schwierige und herausfordernde Arbeit, die ausschließlich dem Wohl von Kindern und Jugendlichen verpflichtet sei. Sie seien nicht den persönlichen Vorstellungen und Wünschen einzelner Elternteile verpflichtet. Entscheidungen in diesem Arbeitsfeld seien oft konfliktbehaftet und fänden nicht immer die Zustimmung aller Beteiligten.
Die Stadt betont, dass die Fachabteilung professionell und verantwortungsbewusst arbeite. Der ASD werde als „Feuerwehr des Jugendamtes“ beschrieben: Die Beschäftigten begleiteten Familien in schwierigen Lebenslagen, damit aus Spannungen möglichst keine Krisen würden. In vielen Fällen könnten Beratung und Unterstützung Familien stabilisieren. Gelinge das nicht, müssten manchmal schwierige Entscheidungen getroffen werden, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern.
Wenn Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden müssten, seien dies nach Angaben der Stadt die schwierigsten Entscheidungen im ASD. Diese würden nicht leichtfertig getroffen. Jeder Fall werde unter Beachtung der Rechtslage kollegial und fachlich im Team beraten. Im Zweifel würden zusätzliche Einschätzungen von Gutachtern eingeholt.
Konflikte und Rechtsweg
Die Stadt beschreibt zudem typische Konfliktlagen, in denen Entscheidungen besonders schwierig bleiben können. Dazu zählen Fälle, in denen Erziehungsberechtigte so zerstritten sind, dass der Streit nur noch dazu dient, dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin zu schaden, wenn keine Einsicht in eigene Fehler, Herausforderungen oder Krankheiten besteht, wenn Mitwirkung bewusst unterlaufen wird oder wenn Eltern vollkommen unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was gut für ein Kind ist. Problematisch sei auch, wenn die Rolle des Jugendamtes darauf reduziert werde, individuelle Wünsche einzelner Elternteile zu erfüllen oder gegenüber dem Ex-Partner beziehungsweise der Ex-Partnerin durchzusetzen.
Können Konflikte nicht gelöst werden, verweist die Stadt auf klare Verfahren und Kontrollmöglichkeiten. Die fachliche Entscheidung müsse dann durch das Familiengericht überprüft werden. Erste Instanz sei dabei das Amtsgericht Dorsten. Gegen dessen Beschlüsse könnten Beschwerden beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof erhoben werden. Betroffenen stehe damit jederzeit der Rechtsweg offen.
Auch in solchen Fällen blieben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD Vermittler in hochkomplexen, emotional belastenden Familiensituationen. Maßstab der Arbeit sei dabei immer das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
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