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Wiederholung der Wahl des Technischen Beigeordneten in Dorsten

Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen sieht einen formellen Mangel und fordert eine erneute Abstimmung

Von Neues aus Dorsten21.08.26, 13:07

Die Wahl eines neuen Technischen Beigeordneten der Stadt Dorsten muss wegen eines formellen Mangels wiederholt werden. Nach Feststellung der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen soll der Rat am 30. September 2026 erneut über die Besetzung abstimmen. Betroffen ist dabei ausschließlich der Wahlvorgang selbst, nicht das vorausgehende Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren.

Auslöser ist eine Änderung der Gemeindeordnung zum 1. November 2025. Danach ist für eine geheime Wahl ein höheres Quorum erforderlich als bisher. Eine geheime Wahl muss nach der neuen Rechtslage von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder beantragt werden. Bei 44 Ratsmitgliedern ohne Bürgermeister entspricht das neun Stimmen.

In der Ratssitzung am 15. Juli 2026 hatte lediglich die AfD-Fraktion mit sieben Mitgliedern den Antrag auf geheime Wahl gestellt. Dass sich alle Fraktionen bereits zuvor im Haupt- und Finanzausschuss auf eine geheime Wahl verständigt hatten, reicht nach der Einschätzung der Kommunalaufsicht vermutlich nicht aus, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.

Bürgermeister Tobias Stockhoff erklärte, die geheime Abstimmung habe zwar jedem Ratsmitglied den größtmöglichen Raum für eine persönliche Entscheidung gegeben, das Ergebnis für Thorsten Huxel sei unter diesen Voraussetzungen eindeutig gewesen und habe der vorherigen öffentlichen Positionierung der Fraktionen entsprochen. Gleichwohl sei die Feststellung der Kommunalaufsicht zu beachten. Die Stadt lege Wert auf Rechtssicherheit, da eine mögliche gerichtliche Überprüfung die Besetzung der Position unnötig verzögern würde.

Für die Ratssitzung am 30. September 2026 will die Stadtverwaltung eine Vorlage erstellen. Vorgesehen ist, zunächst den Beschluss vom 15. Juli 2026 aufzuheben und anschließend den Technischen Beigeordneten erneut zu wählen. Sollte darüber geheim abgestimmt werden, müsste dies von mindestens neun Ratsmitgliedern beantragt werden.

Außerdem soll in derselben Sitzung die Geschäftsordnung des Rates angepasst werden. In § 20 ist dort noch die alte Rechtslage enthalten und soll an die neue Fassung der Gemeindeordnung angeglichen werden.

Die Verwaltung hat nach eigenen Angaben auch geprüft, ob der formale Mangel bereits bei früheren Wahlen oder Entscheidungen aufgetreten sein könnte. Das ist nicht der Fall. Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien nach der Kommunalwahl im November 2025 entsprach der neuen Regelung der Gemeindeordnung.

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