Bonn legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss zur Oxfordstraße ein
Die Bundesstadt Bonn legt Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Verkehrsführung auf der Oxfordstraße ein. Das Gericht hatte am 28. Oktober die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrsführung verfügt.
Die Stadt will mit den Gerichten klären lassen, ob die Umsetzung der angeordneten Demarkierung, Teil-Neumarkierung und geänderten Beschilderung bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ausgesetzt werden kann. Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Zur Begründung führt die Stadt an, das Verwaltungsgericht habe der zusätzlichen Verkehrsbelastung seit der Sperrung der Nordbrücke und den täglichen Staus, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, nicht ausreichend Rechnung getragen. Für die Begründung der Beschwerde hat die Stadt einen Monat Zeit. Wegen des laufenden Verfahrens äußert sie sich nach eigenen Angaben nicht weiter.
Gespräch mit Verbänden geplant
Unabhängig vom Gerichtsverfahren will die Stadt verschiedene Verbände und Interessenvertretungen zu einem Gespräch über die Verkehrssituation und gemeinsame Handlungsansätze einladen. „Wir benötigen einen konstruktiven Austausch, der Verständnis für die verschiedenen Bedürfnisse und Positionen schafft“, sagt Ralf Bockshecker, Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Bürgerservice. Die Sperrung der Nordbrücke sei eine Herausforderung für die gesamte Stadtgesellschaft, die nur gemeinsam bewältigt werden könne.