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Niederkassel sucht Pächterin oder Pächter für Außenverkaufsstelle am Mondorfer Fähranleger

Bewerbungen für Getränke- und Snackverkauf sind bis 9. Oktober 2026 möglich

Von Redaktion Niederkasselvor 2 Std

Stadt Niederkassel sucht Pächter für Außenverkaufsstelle am Mondorfer Fähranleger

Die Stadt Niederkassel beabsichtigt, am Rheinufer in Mondorf im näheren Umfeld des Fähranlegers eine Außenverkaufsstelle für Getränke und Snacks zuzulassen. Dafür sucht die Stadt eine Pächterin oder einen Pächter. Die Inbetriebnahme ist zum Winter 2026 vorgesehen und zunächst auf zwei Jahre befristet.

Nach Angaben der Stadt muss die künftige Betreiberin oder der künftige Betreiber die persönlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen mitbringen, um den Betrieb zu führen. Der Verkauf soll sich auf café-übliche Getränke „To-Go“ wie Kaffeespezialitäten, Tee, heiße Schokolade, Softdrinks und Kleingebäck sowie auf Snacks wie Kuchen, kleine Backwaren, Croissants, belegte Brötchen, Müsli- und Schokoriegel beschränken. Alkoholische Getränke, Tabakwaren, E-Zigaretten und Vapes dürfen nicht verkauft werden.

Musik innerhalb der Außenverkaufsstelle ist in reduziertem Maße und ohne Außenbeschallung erlaubt. Betrieben werden soll die Verkaufsstelle an Werktagen von Montag bis Freitag; bei Bedarf sind auch Öffnungen an Wochenenden und Feiertagen möglich. Zulässig sind Öffnungszeiten im Rahmen von 6 bis 18 Uhr, an Werktagen muss die Verkaufsstelle spätestens um 7 Uhr öffnen.

Die Stadt verlangt mit der Bewerbung auch Gestaltungsvorschläge für die Außenverkaufsstelle sowie den bevorzugten Standort. Außerdem sind unter anderem Angaben zu einem vorhandenen Verkaufswagen, dessen Abmessungen, dem geplanten Verkaufsangebot, den Öffnungszeiten, möglichen Referenzprojekten aus vergleichbarem Geschäftsfeld, Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Konkurrenzsituation vor Ort, zu Zahlungsmethoden sowie zur eigenen Motivation und zum Ziel des Konzeptes einzureichen. Das Anbieten von Pfandsystemen geht in die Wertung zur Vergabe mit ein.

Die Stadt entscheidet über den Standort im Rahmen der Vergabe. Der öffentliche Straßenverkehr und der Fährbetrieb dürfen durch die Verkaufsstelle nicht beeinträchtigt werden. An Tagen, an denen am Rheinufer Veranstaltungen wie Kirmes oder Strandfest stattfinden, ist kein Verkauf vorgesehen, sofern sich der Betreiber nicht mit dem jeweiligen Veranstalter einigt.

Der Betrieb ist mit einer Pacht verbunden. Zudem sollen die Verbrauchskosten zunächst pauschaliert festgesetzt werden. Der Verkaufsstand muss mobil sein und kann jederzeit auf Anordnung der Stadt durch den Betreiber vorübergehend entfernt werden, etwa für Veranstaltungen oder bei Hochwasser.

Interessenten sollen sich mit einem Konzept bis spätestens Freitag, 9. Oktober 2026, 12 Uhr, schriftlich bei der Stadt Niederkassel unter [email protected] bewerben. Das Konzept soll darlegen, wie die genannten Bedingungen eingehalten werden. Für Rückfragen steht die Abteilung Liegenschaften, Vermessung und Friedhöfe unter der genannten Mailadresse oder telefonisch unter 02208/9466-771 zur Verfügung.

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