Herdecke: Grundsteuer soll ab 2027 um fast 20 Prozent steigen

Der Erste Beigeordnete und Kämmerer Dennis Osberg hat am Donnerstag, 1. Oktober 2026, im Rat den Entwurf des Haushaltes 2027 sowie die fünfte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022 bis 2030 eingebracht. Nach Angaben aus seiner Rede bleibt die finanzielle Lage der Stadt angespannt. Zugleich soll die Handlungsfähigkeit Herdeckes erhalten bleiben.
Für 2027 sieht der Haushaltsentwurf ein geplantes Defizit von 6,8 Millionen Euro vor. Osberg verwies auf steigende Kosten und zusätzliche Aufgaben bei begrenzten finanziellen Spielräumen. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen seien notwendig, sagte er.
Geplante Steuererhöhung und Investitionen
Teil der Haushaltsplanung ist eine im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer ab 2027 um fast 20 Prozent. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll dann 1.160 Punkte betragen. Dadurch sollen zusätzliche Erträge von rund 1,4 Millionen Euro erzielt werden. Osberg erklärte zugleich, aus seiner Sicht sei die Belastungsgrenze erreicht; eine weitere, für 2030 vorgesehene Steuererhöhung solle vermieden werden.
Trotz des Sparkurses plant die Stadt für 2027 Investitionen von insgesamt mehr als 32 Millionen Euro. Schwerpunkte liegen nach Angaben der Mitteilung insbesondere auf Schulen sowie dem Brand- und Rettungsschutz. Hinzu kommen Investitionen unter anderem in Bäder und Sportstätten, Spielplätze, Straßen und Kanäle sowie den Hochwasserschutz.
Osberg sagte dazu: „Wenn wir heute sparen, indem wir Straßen und Kanäle nicht sanieren, Dächer nicht reparieren oder die Modernisierung von Schulen vertagen, dann sparen wir nicht wirklich. Wir verschieben die Lasten nur in die Zukunft.“
Weitere Beratungen im Rat
Mit der Einbringung beginnt nun die Beratung des Haushaltes in den Fachausschüssen und den Fraktionen. Der Rat kommt am Donnerstag, 10. Dezember 2026, erneut zusammen, um über den Haushalt samt Sicherungskonzept zu beschließen.
Zum Abschluss seiner Rede sagte Osberg: „Ich möchte – so schwer es auch fällt – die Einbringung des Haushaltes nicht nur als Protokoll des Mangels verstehen, sondern als Gestaltungsplan für die Zukunft. In diesem Sinne lege ich das umfangreiche Werk nun in Ihre Hände und wünsche Ihnen und uns gute, konstruktive Beratungen.“