Korschenbroich erinnert an Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Korschenbroich fordert freie Geh- und Radwege sowie Kreuzungen: Überwuchs kann gefährlich werden, Eigentümer haften für Schäden.

Von Redaktionsteam Korschenbroich1 Min. Lesezeit

Die Stadt Korschenbroich erinnert Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer daran, Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den öffentlichen Verkehrsraum nicht behindern oder gefährden. Das gilt insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Geh- und Radwegen.

Freie Wege sind auch wichtig, damit Feuerwehr und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert zum Ort des Geschehens gelangen können. Überwuchernde Begrünung kann zudem dazu führen, dass Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen sowie radfahrende Kinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen, haften laut Stadt die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Das sogenannte Lichtraumprofil muss an Geh- und Radwegen in einer Höhe von 2,50 Metern und an Straßen in einer Höhe von 4,50 Metern dauerhaft frei bleiben. Auch Straßenlaternen und Verkehrsschilder müssen so freigehalten werden, dass sie ausreichend ausleuchten beziehungsweise für Verkehrsteilnehmende erkennbar sind.

Das bundesweite Fäll- und Schnittverbot gilt vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit sind laut Mitteilung keine radikalen Rückschnitte, sondern nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Der Zeitraum für 2026 ist bereits beendet.

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer

Die Google-Cookie-Einstellungen sind noch nicht verfügbar. Ein Browser-Schutz kann das Laden verhindern. Ohne Zustimmung werden keine Google-Anzeigen freigegeben.

Datenschutz