Allerheiligen: Diese Veranstaltungen sind am 1. November verboten
Von Redaktion Witten1 Min. Lesezeit
Am Sonntag, 1. November, gelten in Witten an Allerheiligen besondere Regeln. Als stiller Feiertag ist der Tag dem Gedenken an alle Heiligen in der katholischen Kirche gewidmet.
Von 5 bis 18 Uhr sind unter anderem Märkte und gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Volksfeste sowie bestimmte Zirkus- und Freizeitanlagenangebote verboten. Ebenfalls untersagt sind der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annahme von Wetten sowie unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich Tanz.
Auskünfte zu den Regeln erteilt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 581-3214.